13109/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Streichung des Mobilitätszuschusses für behinderte Menschen, die Pension beziehen oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen
Mit Wirkung von 01.01.2012 wird der Mobilitätszuschuss aufgrund eines Erlasses Ihres Ministeriums nun nicht mehr an behinderte Personen, die eine Pension beziehen bzw. einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ausbezahlt. Damit wird ein weiteres Mal der Sparstift bei den Schwächsten, die sich am wenigsten wehren können, angesetzt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele Menschen sind von der Streichung des Mobilitätszuschusses betroffen?
2. Welche Summe spart sich der Staat durch diese Streichung des Mobilitätszuschusses an behinderte Menschen, die eine Pension beziehen oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen?
3. Wie ist es zu dieser Entscheidung gekommen?
4. Wurden Behindertenorganisationen von Ihnen vorab eingebunden?
5. Wenn ja, welche Behindertenorganisationen und zu welchem Zeitpunkt?
6. Wenn nein, warum nicht?