13109/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Streichung des Mobilitätszuschusses für behinderte Menschen, die Pension beziehen oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen

 

 

Mit Wirkung von 01.01.2012 wird der Mobilitätszuschuss aufgrund eines Erlasses Ihres Ministeriums nun nicht mehr an behinderte Personen, die eine Pension beziehen bzw. einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ausbezahlt. Damit wird ein weiteres Mal der Sparstift bei den Schwächsten, die sich am wenigsten wehren können, angesetzt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Menschen sind von der Streichung des Mobilitätszuschusses betroffen?

 

2.    Welche Summe spart sich der Staat durch diese Streichung des Mobilitätszuschusses an behinderte Menschen, die eine Pension beziehen oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen?

 

3.    Wie ist es zu dieser Entscheidung gekommen?

 

4.    Wurden Behindertenorganisationen von Ihnen vorab eingebunden?

 

5.    Wenn ja, welche Behindertenorganisationen und zu welchem Zeitpunkt?

 

6.    Wenn nein, warum nicht?