13111/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen, Mag.a Dr.in Maria Fekter

betreffend Einkommen der Eltern von Studierenden

Die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage „Familienbeihilfe für Eltern von Studierenden“, Nr. 10269/J XXIV. GP, enthält einige Widersprüche, die sich nur durch einen Fehler bei der automationsunterstützen Auswertung erklären lassen. So haben laut Beantwortung der Frage 1 (Beilage 1) insgesamt nur 61.265 Eltern von Studierenden im Jahr 2010 eine Familienbeihilfe bezogen. Zugleich haben aber laut Beantwortung der Frage 11 insgesamt 96.750 von diesen 61.265 Eltern am gemeinsamen Wohnsitz mit dem studierenden Kind gelebt. Es ist evident, dass hier ein Fehler vorliegen muss. Auch ein Vergleich mit der Beantwortung der älteren schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7810/J XXIV. GP macht dies deutlich, da nach dieser im Studienjahr 2008/09 für insgesamt 153.092 Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde. Eine weiterführende Auswertung der beiden Anfragebeantwortungen ergibt zudem, dass laut der jüngeren Beantwortung das Medianeinkommen der Eltern von Studierenden um rund 20.000 EUR im Jahr höher ist als nach der älteren Beantwortung. Eine so drastische Entwicklung in so kurzer Zeit ist nicht realistisch.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Daten der jüngeren Anfragebeantwortung wegen technischer Fehler zur praktischen Verwendung nicht geeignet sind und eine neuerliche Auswertung notwendig ist.

Zugleich zeigt sich, dass es zur Wahrung der Vergleichbarkeit mit älteren Anfragen sinnvoll ist, nicht auf die Zahl der Eltern, sondern auf die Zahl der Studierenden abzustellen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende Anfrage:

1.   Wie   vielen   Eltern   von   Studierenden   wurde  im  Jahr  2010  insgesamt  eine Familienbeihilfe für die Studierenden zuerkannt?

2.   Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, waren verheiratet?

3.   Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, lebten am gemeinsamen Wohnsitz mit dem anderen Elternteil?

4.   Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, lebten am gemeinsamen Wohnsitz mit dem studierenden Kind?

5.   Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, hatten überwiegend lohnsteuerpflichtige Einkünfte?

6.   Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, hatten überwiegend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?

7.   Wie viele jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, hatten überwiegend betriebliche Einkünfte?

8.   Bei wie vielen jener Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, bildete die Summe der anderen als nicht selbständigen Einkünfte (also die Summe der betrieblichen Einkünfte, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, der Einkünften aus Kapitalvermögen und der sonstigen Einkünfte) den überwiegenden Teil des Einkommens?

9.   Für    wie    viele    Studierenden    wurde    im    Jahr    2010    einem   Elternteil Familienbeihilfe  zuerkannt,   tabellarisch   gegliedert   nach   dem  Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG)  der  Eltern (Zeilen: Einkommen der Väter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe, Spalten: Einkommen der Mütter in Fünftausend-Euro- Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe)?

10. Für wie viele Kinder im 17. und 18. Lebensjahr wurde im Jahr 2010 einem Elternteil Familienbeihilfe zuerkannt, tabellarisch gegliedert nach dem Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) der Eltern (Zeilen: Einkommen der Väter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe, Spalten: Einkommen der Mütter in Fünftausend-Euro- Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe)?


11.    Für wie viele Kinder wurde im Jahr 2010 einem Elternteil eine Familienbeihilfe zuerkannt, tabellarisch gegliedert nach dem Einkommen ( § 2 Abs. 2 EStG) der Eltern (Zeilen: Einkommen der Väter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe, Spalten: Einkommen der Mütter in Fünftausend-Euro-Gruppen von 0 bis 100.000 EUR sowie alle darüber in einer Gruppe)?

12.    Für wie viele weitere Kinder bekamen alle Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach Anzahl der weiteren Kinder (Bsp: X Personen erhielten eine Familienbeihilfe für ein weiteres Kind, Y Personen erhielten eine Familienbeihilfe für zwei weitere Kinder usw.)?

13.    Für wie viele weitere Kinder bekamen alle Eltern, denen im Jahr 2010 für Studierende eine Familienbeihilfe zuerkannt wurde, eine Familienbeihilfe zuerkannt, gegliedert nach Alter der weiteren Kinder jeweils vom 1. bis zum 18. Lebensjahr sowie vom 19. Lebensjahr und darüber zusammen (Bsp. X Personen erhielten eine Familienbeihilfe für weitere Kinder im 18. Lebensjahr, Y Personen erhielten eine Familienbeihilfe für weitere Kinder im 19. Lebensjahr oder darüber)?