13112/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Inneres
betreffend Äußerungen des Landespolizeidirektorstellvertreters Genmjr Franz Popp zur Sicherheitslage
Unter schwierigsten Voraussetzungen, wie steigender Kriminalität auf Grund der nicht überwachten Grenzen, eklatanten Personal- und Ausrüstungsmängeln, sowie administrativer Überbelastung, geben unsere Exekutivbeamten ihr Bestes und leisten hervorragende Arbeit zum Wohle der Bevölkerung.
Diese hohe Motivation, welche unsere Polizisten auszeichnet, sollte vor allem auch durch die Vorbildwirkung der Dienstvorgesetzten, insbesondere in den Reihen der leitenden Beamten (Offiziere) unterstützt und gefördert werden.
Gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 hat der Beamte in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.
In krassem Widerspruch zu diesem Verhaltenskodex stehen die Äußerungen, welche der 1. Stellvertreter des Landespolizeidirektors anlässlich einer Veranstaltung im Plenarsaal des NÖ Landtages am 7.November 2012 vor Zeugen von sich gegeben hat.
Im Zuge oben genannter Veranstaltung wurde KO Waldhäusl von Genmjr. Popp mit den Worten: „Erfindet`s wieder einen Sicherheitsnotstand“, angesprochen.
Auf die Antwort von KO Waldhäusl, dass man einen „Solchen“ nicht erfinden braucht, weil die aktuellen Zahlen der Kriminalstatistik das Sicherheitsmanko in NÖ eindeutig belegen, erwiderte Genmjr. Popp lapidar: „Stehlen können`s eh` nur denen was, die was haben!“
Jeder andere Polizist hätte auf Grund solcher Aussagen mit dienstrechtlichen bzw. disziplinären Maßnahmen gegen ihn zu rechnen.
Der herrschende Ist-Zustand der Kriminalitätsrate hat schlussendlich auch zu dem von LH Dr. Pröll einberufenen Sicherheitsgipfel geführt. Die nunmehr vom zweithöchsten Polizisten im Land NÖ praktizierte Verharmlosung des katastrophalen Sicherheitszustandes, ist nicht dazu geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit zu erhalten und führt zu einer Demotivation des gesamten Polizeicorps, welches die Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt.
Verbrechen quasi zu entschuldigen, weil „eh nur bei der besser situierten Bevölkerung etwas zu holen sei“, ist nicht nur ein unentschuldbarer Affront gegenüber den Verbrechensopfern, sondern stellt ein sicherheitspolitisches Risiko in Person des stv. Landespolizeidirektors dar.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die Aussagen von Herrn Genmjr Franz Popp zur herrschenden Kriminalitätslage in NÖ bekannt?
2. Werden Sie ein Disziplinarverfahren gegen diesen Beamten einleiten?
3. Wenn nein, warum nicht?