13128/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Werner Herbert, DI Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die drohende drastische Anhebung der Verkehrsstrafen
Laut Berichten des ÖAMTC sowie aufgrund von Medienberichten ist es offensichtlich geplant, die Verkehrsstrafen drastisch anzuheben.
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer steht den Anhebungen kritisch gegenüber: "Die Erhöhung der Strafrahmen ist mit dem Stichwort 'Verwaltungsvereinfachung' nicht zu rechtfertigen. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist die Maßnahme sogar kontraproduktiv."
Laut Gesetz dürfen nämlich nur Übertretungen, bei denen eine Registrierung des Täters in der Strafdatenbank unterbleiben kann, mit Organmandat oder Anonymverfügung sanktioniert werden. Zahlt etwa der Fahrzeughalter (zum Beispiel ein Elternteil) die Anonymverfügung ein, kann ein Probeführerschein-Besitzer einer teuren und unangenehmen Nachschulung entgehen.
Die letzte Erhöhung im Jahre 2002 brachte bereits eine Verdreifachung des Strafrahmens für Anonymverfügungen nach Verwaltungsübertretungen. Damals war offiziell beteuert worden, diese Erhöhung sei nicht für Verkehrsdelikte vorgesehen, sondern zur Verwaltungsvereinfachung.
"Wie vom ÖAMTC befürchtet, wurden damals kurze Zeit später aber auch die Strafsätze für relativ leichte Verkehrsübertretungen angehoben", erinnert Hoffer. "Ein ähnliches Vorgehen erwartet der Club auch bei der aktuell geplanten Erhöhung." Verpackt sind die Absichten in den Gesetzesentwurf zur Schaffung der Landesverwaltungsgerichte, die mit 1. Jänner 2014 die bisherigen unabhängigen Verwaltungssenate ablösen werden.
Die Vereinfachung der Verwaltung ist gut gemeint. Aber es muss unbedingt sicher gestellt sein, dass die geplante Novelle weder der Verkehrssicherheit schadet, noch zu einem Instrument zum weiteren Abkassieren der Autofahrer wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Ist es richtig, dass die Höhe der von der Polizei einzuhebenden Organmandate geändert werden soll?
2. Wenn ja, bei welchen Delikten, in welchem Umfang und in welcher Höhe?
3. Wenn ja, aus welchen Gründen ist zum jetzigen Zeitpunkt eine derart drastische Erhöhung geplant?
4. Wer/Welche Stellen wurde/n in diese Entscheidung eingebunden?
5. Ist damit auch eine Erhöhung des Verwaltungsstrafrahmens verbunden?
6. Wenn ja, welche Delikte sind davon betroffen und wie hoch sind die Veränderungen in der Höhe der einzelnen Verwaltungsstrafen?
7. Wann sollen diese Maßnahmen in Kraft treten?
8. Inwieweit sehen Sie eine grundsätzliche Anhebung sämtlicher Verkehrsstrafen als Maßnahme zur Hebung der Verkehrssicherheit?
9. Wann wird es endlich zu einer österreichweiten Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen kommen?