13130/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.11.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Rufbereitschaft für Ärzte – Situation Bundesländer“
Mit der AB 1453/XXIII.GP vom 19.11.2007 wurden die Fragen des Fragestellers und GenossInnen in der Anfrage betreffend „Rufbereitschaft für Ärzte“ durch die damalige Gesundheitsministerin beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Anfrage:
1.
Sind
mittlerweile in allen Bundesländern Regelungen für die
„Rufbereitschaft für Ärzte“ erlassen worden?
Wenn nein, in welchen nicht?
2.
Sehen Sie
einen Handlungsbedarf, um die bestehenden unterschiedlichen Regelungen der
Bundesländer zu vereinheitlichen?
Wenn ja, in welcher Weise werden Sie sich
dafür einsetzen?
3. War die Einführung der Rufbereitschaft für Spitalsärzte nach den aktuellen Erkenntnissen des Gesundheitsressorts und des Hauptverbandes mit Mehrkosten für die Krankenanstaltenträger verbunden (Ersuche um die Aufschlüsselung auf einzelne Jahre, Bundesländer und Krankenanstalten)?
4.
Wurden dadurch in den
entsprechenden Krankenanstaltenträger Arbeitsplätze abgebaut oder zusätzliche Arbeitsplätze für
Ärzte geschaffen?
Sind dem Ressort entsprechende Informationen von Länderseite
übermittelt worden (Ersuche um die Aufschlüsselung auf einzelne Jahre,
Bundesländer und Krankenanstalten)?
5. Sind in den Jahren 2007 bis 2012 - aufgrund der Einführung der Rufbereitschaft – dem Ressort zivil- oder strafrechtliche Haftungsfälle (Behandlungsfehler) bekanntgeworden, die ausschließlich darauf zurückzuführen waren, dass ein Facharzt bei einer notwendigen fachärztlichen Behandlung nicht anwesend war und bedingt durch die Rufbereitschaft nicht rechtzeitig tätig werden konnte (Ersuche um die Aufschlüsselung auf einzelne Jahre, Bundesländer und Krankenanstalten)?
6. Sind seit 2007 - nach Einführung der Rufbereitschaft - zivil- oder strafrechtliche Haftungsfalle bekanntgeworden, die ausschließlich oder zumindest teilweise darauf zurückzuführen waren, dass ein im Rahmen der Rufbereitschaft selbständig tätiger Turnusärzte einen Behandlungsfehler begangen hat (Ersuche um die Aufschlüsselung auf einzelne Jahre, Bundesländer und Krankenanstalten)?
7.
Ist aus Ihrer Sicht notwendig,
die gesetzlichen Regelungen zur „Rufbereitschaft" zu ändern?
Wenn ja, in welcher Form?