13136/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 21.10.2014 erfolgte eine vertaulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend fortgesetzte Behindertendiskriminierung durch Organwalter der Monopolverwaltung

 

 

Seit dem Sommer/Herbst 2011 hat sich Herr V. zum wiederholten Male bei der zuständigen Monopolverwaltung GmbH um eine Tabaktrafik beworben. Herr V. zählt zur Personengruppe jener Wiener Heimkinder, die in den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts misshandelt, missbraucht, gedemütigt und erniedrigt wurden.

Bedingt durch fortgesetzte Misshandlungen in den Wiener Kinderheimen Biedermannsdorf und Eggenburg erkrankte Herr V. Anfang der 90iger Jahre an einem Gehirntumor. Dieser konnte nur teilweise entfernt werden und hatte zur Folge, dass Herr V. seit diesem Zeitpunkt zu 90 Prozent behindert ist.

Obwohl Herr V. zum Kreis der vorzugsberechtigten Behinderten gehört und alles Voraussetzungen für die Übernahme einer Trafik erfüllt, wurde ihm durch die zuständige Monopolverwaltung die Vergabe seit 2011 in mittlerweile vier konkreten Fällen verwehrt.

Während des Verfahrens verlor Herr V. seinen Behindertenarbeitsplatz, und ist nunmehr nach dem Auslaufen seiner Arbeitslosenunterstützung Notstandshilfenbezieher. Trotzdem gilt er nach der Rechtsansicht der Monopolverwaltung nicht als „bedürftig“.

Im Zuge der Ablehnung von Herrn V. als Trafikant kam es von Seiten der Organwalter der Monopolverwaltung(Geschäftsführerin DI Tina Reisenbichler, Monopolstellenleiter N.N.) zu „unschönen“ Verhaltensweisen, die bereits mehrere Schlichtungsverfahren wegen Behindertendiskriminierung vor dem zuständigen Bundessozialamt nach sich zogen.

Herr V. wurde einerseits der Vorhalt gemacht, dass er keine Familie bzw. Kinder habe, und deshalb nicht bedürftig sei. (Geschäftsführerin DI Tina Reisenbichler). Durch die schweren Misshandlungen im Kinderheim ist es Herr V. unmöglich biologisch eine Vaterschaft zu übernehmen. Darüber hinaus war er, bedingt durch seinen Grad einer 90 Prozent-Behinderung, häufige geringfügige Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit bisher gar nicht in der Lage eine Familie zu gründen.

Darüber hinaus wurde Herr V. auch als „armer Hund“ beschimpft (Monopolstellenleiter N.N.). In dieser Angelegenheit ist beim Magistrat der Stadt Wien ein einschlägiges Verwaltungsstrafverfahren gegen N.N. anhängig.

Zudem kommt es auch in fortgesetzter Art und Weise zu einer für Herrn V. einseitig benachteiligender Art und Weise der Interpretation des Tabakmonopolgesetzes. Obwohl Herr V. auch an das zuständige Bundesministerium für Finanzen nach dem Auskunftspflichtgesetz gerichtete Anfragen zur Interpretation des § 30 Abs 1 Tabakmonopolgesetz gerichtet hatte, erfolgte keine diesbezüglich erschöpfende Rechtsauskunft des BMF.

Vielmehr wird Herr V. durch die MVG gegen ihn geführten Verfahrens in einer Art und Weise behandelt, die unzweifelhaft Art 6 Menschenrechtskonvention widerspricht.

 

Da es in letzter Zeit zum wiederholten Male durch das Bundesministerium für Finanzen bzw. Sie als zuständiger Bundesministerin für Finanzen zur Verweigerung von Anfragebeantwortungen gekommen ist, wird darauf hingewiesen, dass das BMF gemäß Anlage 2D zum geltenden Bundesministeriengesetz für „Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.“, zuständig ist. Darüber hinaus ist gemäß § 47 Tabakmonopolgesetz das Bundesministerium für Finanzen mit dem Gesetzesvollzug beauftragt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Haben Sie Kenntnis von der Causa V.?

2.    Seit wann haben sie von der Causa V. Kenntnis?

3.    Hat Herr V. im Zusammenhang mit dieser Causa an Sie bzw. das Bundesministerium für Finanzen ein Ersuchen um Unterstützung gerichtet?

4.    Hat Herr V. im Zusammenhang mit dieser Causa an Sektionschefs, Abteilungsleiter usw. ein Ersuchen um Unterstützung gerichtet?

5.    Wer hat diese Ersuchen beantwortet und in welcher Art und Weise wurde dieses Ersuchen beantwortet?

6.    Har Herr V. im Zusammenhang mit dieser Causa an Sie als zuständige Bundesministerin ein Auskunftsbegehren nach dem Auskunftspflichtgesetz gerichtet?

7.    Haben Sie dieses Ersuchen beantwortet, wann und in welcher Art und Weise wurde es durch sie beantwortet?

8.    Haben Sie Kenntnis von der Behindertendiskriminierung von Herrn V. durch Organwalter der Monopolverwaltung GmbH?

9.    Wenn ja, seit wann?

10. Haben Sie Kenntnis von der Behindertendiskriminierung von Herrn V durch einen stellvertretenden Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Finanzen?

11. Wenn ja, seit wann?

12. Haben Sie Kenntnis von einem Verfahren vor dem Behindertensozialamt wegen dieser Behindertendiskriminierung gegen DI Reisenbichler und N.N.?

13. Wenn ja, seit wann?

14. Haben Sie Kenntnis von einem Verwaltungsstrafverfahren gegen den Monopolstellenleiter N.N.?

15. Wenn ja, seit wann?

16. Haben Sie Kenntnis von einem Verwaltungsstrafverfahren gegen die Geschäftsführerin der Monopolverwaltung DI Reisenbichler?

17. Wenn ja, seit wann?

18. Wie stehen Sie als Bundesministern zu Äußerungen von Organwaltern der MVG, die sich gegenüber Behinderten auf eine biologische Unmöglichkeit eine Vaterschaft zu übernehmen, die Familiengründung oder Titulierung als „armer Hund“ beziehen?

19. Welche Konsequenzen werden Sie als Ressortchefin des Bundesministeriums für Finanzen im Zusammenhang mit dem Behindertendiskriminierungsverfahren gegen einen Stellvertretenden Abteilungsleiter des BMF ziehen?

20. Welche Konsequenzen werden Sie als Eigentümervertreterin der MVG im Zusammenhang mit dem Behindertendiskriminierungsverfahren bzw. dem Verwaltungsstrafverfahren gegen Organwalter der MVG ziehen?

21. Welche Anweisungen werden Sie den vom BMF gestellten Aufsichtsräten im Zusammenhang mit dem Behindertendiskriminierungsverfahren bzw. Verwaltungsstrafverfahren gegen Organwalter der MVG geben?

22. Wie bewerten Sie es, daß in einer staatliche Institution, die eigentlich für die berufliche Behindertenintegration zuständig ist, Organwalter tätig sind, die Behinderte diskriminieren?