13144/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Themessl

und weiteren Abgeordneten

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Exekutionsordnung

 

Nach Expertenansicht haben die letzten Novellierungen (seit 2004) der Exekutionsordnung die gewünschte Effizientsteigerung nicht gebracht. Begründet wird dies unter anderem damit, dass das „staatliche Modell“ an seine Grenzen gestoßen ist.

Andere europäische Systeme zeigen eine deutliche höhere Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. So arbeiten beispielsweise freiberufliche (beliehene) Gerichtsvollzieher wesentlich erfolgreicher und motivierter. Ein weiterer Aspekt ist, dass staatliche Organisationen nicht so effektiv arbeiten können wie die freie Wirtschaft. Eine durch Wettbewerb verbesserte Arbeitsqualität kommt dem Gläubiger zugute und würde auch einen Beitrag zur Konjunkturentwicklung leisten.

 

Eine wichtige Voraussetzung für das einwandfreie Funktionieren des europäischen Rechtsraums besteht darin, dass ein Bürger oder Unternehmen die Möglichkeit hat, durch eine nationale Behörde einen Vollstreckungsbescheid in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgeführten Zivil- und Handelssachen zu erlassen.

 

Seit seiner Schaffung nach dem Vertrag von Amsterdam hat der europäische Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts allmählich die Barrieren überwunden, die eine Freizügigkeit der Vollstreckungsbescheide in Europa ermöglicht. Trotz dieses realen Fortschritts bestehen wegen des territorialen Charakters von Zivilvollstreckungsverfahren noch immer große praktische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Gerichtsbeschlüssen eines Landes in einem anderen Land der Europäischen Union. Die Verschiedenartigkeit nationaler Gesetze und der Mangel an Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften zu Zivilvollstreckungsverfahren erschweren eine Implementierung des Anspruchs auf Vollstreckung, der in einer grenzüberschreitenden Situation gewährleistet sein sollte.


 

In diesem Zusammenhang und in Verbindung mit dem von der Europäischen Union mitfinanzierte EJE-Projekt, richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)     Wie viele Personen sind insgesamt mit dem Exekutionswesen betraut (bitte um eine Aufschlüsselung nach E-Richter, E-Rechtspfleger, Kanzleikräfte, FEX-Pul-Leitungseinheiten, Gerichtsvollzieher gegliedert für die Jahre 2010, 2011, 2012 (Plan) und Aufgliederung nach Oberlandesgerichten und Bezirksgerichten)?

 

2)     Wie hoch waren die jährlichen Kosten für all diese Bediensteten für die Jahren 2010, 2011 und 2012 (Plan) (bitte um eine Aufschlüsselung nach Gehalt, Dienstgeberbeiträge, Sozialleistungen und sonstige Ausgaben sowie gegliedert nach Beamte und Vertragsbedienstete)?

 

3)     Welche jährlichen Kosten sind für anstehende Pensionen (Beamte) zu erwarten?

4)     Auf welche jährliche Summe beläuft sich die Pauschalgebühr für den Vollzug? (ersuche um eine Aufstellung für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012)?

 

5)     Wie hoch waren die Überschüsse aus dem im Bereich des Exekutionswesens (Pauschalgebühr für Vollzüge) die an das Bundesministerium für Finanzen in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011.? (ersuche um eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren)?

 

6)     Wie viele Gelder von dieser Pauschalgebühr wurden in den Jahren, 2009, 2010, 2011 und 2012 an die Gerichtsvollzieher ausbezahlt. (ersuche um eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren)?

 

7)     Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen der Justiz durch Exekutionsanträge (bitte um eine Aufschlüsselung für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012)?

 

8)     Wie viel jährliche Exekutionsanträge wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 bewilligt (bitte um eine Aufstellung nach den Oberlandesgerichten sowie nach Neuanträgen und neuerlichen Exekutionsanträgen bei bestehenden Verfahren und Aufgliederung nach Forderungs- und Fahrnisexekution)?

 

9)     Wie hoch waren die insgesamt erreichten Nebenforderungen für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 (bitte um Aufschlüsselung nach Nebenforderungen gem.§ 54 Abs2 JN , Urteilskosten und Exekutionsantragskosten)?

 

10)  Wie hoch ist der jährliche für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012 betriebene Anspruch aller Exekutionen? (gegliedert bitte in Forderungs- und Fahrnisexekution)?


11)  Wie hoch ist davon (aus obiger Frage) die Summe, die von den Gerichtsvollziehern durch Barzahlung einbringlich gemacht wird für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012 (bitte eine Aufgliederung nach BarInkasso, Überweisung auf das Gerichtsvollzieherkonto und Aufgliederung der Gerichtsvollzier nach Oberlandesgerichten und auf den zugewiesenen Bezirksgerichten)?

 

12)  Welche jährliche Summe ergibt sich für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012 aus den Zahlungsnachweisen der Schuldner an die Gerichtsvollzieher; (Aufgliederung nach den Oberlandesgerichten und auf den zugewiesenen Bezirksgerichten)?

 

13)  Wie viele Pfändungen wurden jährlich in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 durchgeführt? (bitte um Aufgliederung nach den Oberlandesgerichten und Bezirksgerichten)?

 

14)  Wie viele Verkaufsverfahren wurden aus den jährlichen Pfändungen für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012 erfolgreich durchgeführt (bitte um Aufgliederung wieder nach Oberlandesgerichten und Bezirksgerichten)?

 

15)  Welche jährlichen Summen wurden durch die Verwertungsverfahren in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 eingebracht (bitte um Aufgliederung nach Oberlandesgerichten und Bezirksgerichten)?

 

16)  Wie viele jährliche erfolglose Vollzüge gab es in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 in Prozenten und Summen gegenüber den erfolgreichen (bitte gegliedert nach Oberlandegerichten und Bezirksgerichten)?

 

17)  Wie viele Räumungsexekutionen wurden in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 eingebracht und wie viele wurden davon durchgeführt (bitte um Aufgliederung nach Oberlandesgerichten und Bezirksgerichten)?

 

18)  Wie viele Privat-Konkurse wurden in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 eingebracht (aufgegliedert nach Oberlandesgerichten und Bezirksgerichten)?

 

19)  Wie viele Zustellungen wurden in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 durchgeführt?

 

20)  Wie viele Stunden arbeitet ein Gerichtsvollzieher durchschnittlich pro Tag bzw. pro Woche (bitte um Aufgliederung in Außen und Inndienst)?

 

21)  Wie viele Akten muss oder soll ein Gerichtsvollzieher im Monat erledigen und gibt es dafür eine gesetzliche Vorgabe bzw. Dienstanweisung?

 

22)  Wie hoch waren in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 am Ende des Jahres die Rückstände (bitte aufgegliedert nach Oberlandesgerichten und Bezirksgerichten)?

 

23)  Was ist die Tätigkeit der FEX-Pul-Leitungseinheit und der Regionalverantwortlichen?


24)  Was hat die FEX-Pul-Leitungseinheit seit ihrer Installierung umgesetzt?

 

25)  Können die Regionalverantwortlichen der Fex-Pul-Leitungseinheit bei großen Aktenrückständen für den Vollzug herangezogen werden?

 

26)  Welche tief greifenden Reformen wurden durch die Fex-Pul-Leitungseinheit seit 2004 umgesetzt?

 

27)  Wurde ihrerseits schon über ein anderes Gerichtsvollziehersystem nachgedacht?

 

28)  Wie stehen sie zu einem Gerichtsvollziehersystem mit neuem Berufsfeld und neuem Betätigungsfeld wie zum Beispiel ein beliehenes oder freiberufliches oder ein System mit vorgerichtlichem Inkasso (Benelux-Staaten)?

 

29)  Gibt es ein rechtswissenschaftliches Gutachten über die Ausgliederung des Vollstreckungswesens?

 

30)  Ist Österreich an dem EJE –Projekt (European judical enforcement) involviert?