Eingelangt am 23.11.2012
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Anfrage
der
Abgeordneten Herbert, Mayerhofer
und
weiterer Abgeordneter
an
die Bundesministerin für Inneres
betreffend Elektronische
Dienstdokumentation
Die
so genannte Elektronische Dienstdokumentation (EDD) wurde bei der Exekutive
implementiert. Mit dieser EDV-Applikation wird österreichweit der
überwiegende Teil der statistischen Berichtspflichten der Polizeidienststellen
als Nebenprodukt generiert werden, so eine Anfragebeantwortung der
Bundesministerin für Inneres.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Inneres folgende
Anfrage:
- Wie hoch waren die
Kosten der Software für die EDD-Applikation?
- Wie hoch waren die
Kosten für die EDD-Systemimplementierung bzw. Softwareinstallation
für die einzelnen Dienststellen?
- Wie hoch waren die
Kosten für die Herstellung der technischen Voraussetzungen für
die Installation der EDD-Applikation auf den Dienststellen?
- Entstehen für
die Verwendung der EDD-Applikation sonstige Kosten (z.B. Lizenzgebühren,
Wartung, Support oder dergl.) für das BMI?
- Wenn ja, in welcher
Höhe?
- Wie hoch sind die
laufenden jährlichen Gesamtkosten für die Verwendung und Nutzung
der EDD-Applikation?
- Sind Erweiterungen
der EDD-Applikation oder zusätzliche Softwareergänzungen dafür
geplant?
- Wenn ja, um welche
Erweiterungen bzw. Ergänzungen handelt es sich?
- Wann werden diese
umgesetzt?
- Wenn ja, wie hoch
sind die dafür entstehenden Kosten, aufgeschlüsselt auf die
einzelnen Ergänzungen bzw. Erweiterungen?