13146/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Herbert, Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Elektronische Dienstdokumentation

 

Die so genannte Elektronische Dienstdokumentation (EDD) wurde bei der Exekutive implementiert. Mit dieser EDV-Applikation wird österreichweit der überwiegende Teil der statistischen Berichtspflichten der Polizeidienststellen als Nebenprodukt generiert werden, so eine Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Inneres.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Wie hoch waren die Kosten der Software für die EDD-Applikation?
  2. Wie hoch waren die Kosten für die EDD-Systemimplementierung bzw. Softwareinstallation für die einzelnen Dienststellen?
  3. Wie hoch waren die Kosten für die Herstellung der technischen Voraussetzungen für die Installation der EDD-Applikation auf den Dienststellen?
  4. Entstehen für die Verwendung der EDD-Applikation sonstige Kosten (z.B. Lizenzgebühren, Wartung, Support oder dergl.) für das BMI?
  5. Wenn ja, in welcher Höhe?
  6. Wie hoch sind die laufenden jährlichen Gesamtkosten für die Verwendung und Nutzung der EDD-Applikation?
  7. Sind Erweiterungen der EDD-Applikation oder zusätzliche Softwareergänzungen dafür geplant?
  8. Wenn ja, um welche Erweiterungen bzw. Ergänzungen handelt es sich?
  9. Wann werden diese umgesetzt?
  10. Wenn ja, wie hoch sind die dafür entstehenden Kosten, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Ergänzungen bzw. Erweiterungen?