13157/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.11.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verdeckte Ermittlungen und V-Personen
Der deutsche Verfassungsschutz ist nach Auffliegen der Terrorzelle NSU und der nachweislichen Verstrickung zwischen Verfassungsschutzbeamten und der rechtsextremen Szene, sowie der auffallend hohen Zahl an V-Personen bei Neonazi-Organisationen ohne brauchbare Erkenntnisse in die öffentliche Kritik geraten.
Auch in Österreich sind verdeckte ErmittlerInnen und Vertrauenspersonen (V-Personen) für die Sicherheitsbehörden im Einsatz. Im Sicherheitsbericht 2010 wurden die diesbezüglichen Zahlen publiziert bzw. im Innenausschuss ergänzt. Im Sicherheitsbericht 2011 befinden sich nur mehr wenig aussagekräftige allgemeine Ausführungen zum Thema. Im Innenausschuss vom 22.11.2012 hat die Innenministerin auf Nachfrage darauf verwiesen, dass diese Zahlen im ständigen Unterausschuss zur Kontrolle des BVT beantwortet würden. Tatsache ist aber, alleine schon die Publikation der Zahlen im Sicherheitsbericht 2010 zeigen, dass die Nichtbeantwortung der Frage unzulässig ist. Diese Zahlen stehen auch nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem BVT, da verdeckte Ermittler auch im Rahmen der StPO zur Anwendung kommen. Selbst dort wo es einen Bezug zum BVT geben sollte, lassen statistische Taten – ohne Hinweis auf das Einsatzfeld – keine Rückschlüsse auf die Arbeit des BVT zu, weshalb sie im Rahmen der parlamentarischen Anfrage zu nennen sind.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Beamte, die für verdeckte Ermittlungen einsetzbar wären, gibt es in ihrem Verantwortungsbereich?
2. Wie viele verdeckte ErmttlerInnen sind zum Stichtag 1.9.2012 mit einer geänderten Identität (Legendierung) im Einsatz?
3. Wie viele Fälle (VE-Akte) mit Einsätzen von verdeckten ErmittlerInnen hat es 2011 nach dem Sicherheitspolizeigesetz gegeben?
4. Wie viele Fälle (VE-Akte) mit Einsätzen von verdeckten ErmittlerInnen hat es 2011 nach der Strafprozessordnung gegeben?
5. Wie viele Vertrauenspersonen (V-Personen) werden zum Stichtag 1.9.2012 in ihrem Vollzugsbereich geführt?
6. Nach welchen Regeln erfolgt die Anwerbung von V-Personen?
7. Nach welchen Regeln werden V-Personen bezahlt?
8. Welchen Rechtscharakter haben allfällige Regeln im Umgang mit V-Personen?
9. Wie erfolgt die Kontrolle über Zahl und Arbeit der V-Personen?
10. Warum wurden im Sicherheitsbericht 2011 im Unterschied zum Sicherheitsbericht 2010 keine konkreten Zahlen zu den verdeckten Ermittlungen publiziert?