13180/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten KO Strache, Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend die skandalöse Informationspolitik der OeNB zum Thema Gold

 

Im Finanzausschuss vom 21. November 2012 gab die Österreichische Nationalbank die Lagerorte und mengenmäßige Verteilung des Goldes der Republik Österreich bekannt. Den Auskünften des Vize-Gouverneurs Wolfgang Duchatczeks zufolge befinden sich 224,4 Tonnen auf britischem Hoheitsgebiet. Insgesamt 6,9 Tonnen sollen sich in der Schweiz und die restlichen 48,7 Tonnen in Österreich befinden.

 

In der Anfragebeantwortung 4629/AB XXIV. GP wurde bekanntgegeben, dass „Anteile bzw. Mengen des im Inland und Ausland gelagerten Goldes sowie deren Entwicklung im Zeitablauf werden von der OeNB nicht bekannt gegeben“ werden. Damit folge man der „Ausweispraxis des Eurosystems“. Diese Position wurde über mehrere Jahre hinweg trotz wiederholter Anfragen aufrechterhalten. Der Argumentation, wonach die Deutsche Bundesbank – ebenfalls Bestandteil des Europäischen Zentralbankensystems – die Verteilung ihrer Goldbestände auswies. Auf politischen und medialen Druck hin gab die OeNB schließlich nach. Es stellt sich allerdings die Frage nach der rechtlichen Grundlage für die jahrelang aufrechterhaltene Schweigemauer und praktizierte Desinformationspolitik gegenüber dem Parlament.  

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Auf welche (anzugebende) rechtliche Grundlage konnten sich die OeNB bzw. das BMF berufen, um Auskünfte über die im Ausland gelagerten Goldmengen und deren Verteilung zu verweigern?

 

2.    Weshalb wurden die Auskünfte erst nach einem Zeitraum von mehreren Jahren erteilt?


3.    Hat sich die rechtliche Situation seither verändert?

 

4.    Wenn ja, in welcher Weise genau?

 

5.    Welches Ziel wurde mit der langjährigen Schweigepolitik verfolgt?

 

6.    Wenn nein, wie lässt sich diese willkürliche Informationspolitik gegenüber dem Parlament rechtfertigen?

 

7.    Wird diese offenkundige Desinformationspolitik Einfluss auf die Besetzung des Postens des Gouverneurs der OeNB haben?

 

8.    Wenn ja, in welcher Weise?

 

9.    Wenn nein, weshalb hält das BMF an der Glaubwürdigkeit Ewald Nowotnys fest?

 

10. Wird die OeNB dem Beispiel der Deutschen Bundesbank folgen und ihre Goldreserven aus London abziehen?

 

11. Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes?

 

12. Wenn nein, weshalb nicht?

 

13. Welche Argumente stehen einer Lagerung des Goldes der OeNB im Inland entgegen?