13187/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Herbert
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Offenlegung der Tätigkeit als Vertrauenspersonen in einem gerichtlichen Verfahren
In einem Verfahren hat Ing. Franz S. mehrmals vor dem Richter und dem Staatsanwalt angegeben, dass er für die Polizei als registrierte Vertrauensperson tätig ist: „Ich bin registriert, aber die Nummer darf ich nicht sagen. In den 90iger Jahren habe ich den russischen Doppelmörder in Kanada geschnappt; dann war das mit den Bundesheerwaffen in Osttirol, die gefladert worden sind und wo der Jugoslawien-Krieg begonnen hat und dann war die Geschichte mit dem Falschgeld usw.; momentan sitzt noch einer der Herren da und wartet auf den Prozess, auf die Steuergeschichte, wo es um über 100. Mio. Euro geht. In Deutschland hat er 7 Bekommen und jetzt wartet er hier den Prozess. Hinsichtlich der Falschgeldgeschichte haben mich die eigenen Leute hinein theatert, aber Mag. Neubauer hat mich freigesprochen.“
Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Ist es Vertrauenspersonen der Polizei gestattet sich bei zivil- sowie auch strafgerichtlichen Verfahren als solche zu erkennen zu geben?
2. Wenn ja, ist es diesen Personen dann auch gestattet über ihre „Tätigkeiten“ zu sprechen?
3. Wenn es den Vertrauenspersonen gestattet ist vor Gericht über ihre „Bereiche“ zu sprechen, warum dürfen sie dann nicht Registrierungsnummer nennen?
4. Wenn es den Vertrauenspersonen nicht gestattet ist, über ihre „Bereiche“ vor Gericht zu reden, welche Konsequenzen können sich daraus ergeben?
5. Wenn es diesen Vertrauenspersonen nicht gestattet ist, sich vor Gericht zu erkennen zu geben, welche Konsequenzen können sich daraus ergeben?
6. Gibt es ein Vertrauenspersonenregister?
7. Wenn „Ja“, welche Art von Entlohnung bekommen Vertrauenspersonen für ihre Tätigkeit von Ihrem Ressort?