13226/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.12.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend „Politische Intervention im Linzer Swap-Strafverfahren"

Am 12.2.2007 hat der vormalige Finanzdirektor der Stadt Linz ein Angebot der BAWAG P.S.K. auf Abschluss des Swap-Geschäfts 4175 angenommen. Jahre später hat sich dieses Geschäft als hochriskante Währungsspekulation mit einem Schaden von mehr als € 400 Mio herausgestellt.

Die Staatsanwaltschaft Linz hat angesichts dieses Sachverhalts im Jahr 2011 ein Strafverfahren gegen den vormaligen Finanzdirektor und gegen den Finanzreferenten eingeleitet (StA Linz GZ 9 St 80/11z).

Im August 2012 hat die Stadt Linz ein finanzmathematisches Bewertungsgutachten vorgelegt, demzufolge das Swap-Geschäft die Stadt Linz bereits bei seinem Abschluss um etwa € 20 Mio benachteiligt. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Linz das Strafverfahren auf unbekannte Täter wegen Betrugsverdachts erstreckt. Dieser Verdacht wurde durch den von der Staatsanwaltschaft bestellten Sachverständigen in einem 400-Seiten-starken Gutachten verstärkt. Demzufolge wies der Swap von Anfang an ein deutlich asymmetrisches Gewinn-Verlust-Profil (mit einem Negativwert von etwa € 20 Mio) zum Nachteil der Stadt auf.

Ausgehend davon wird im Strafverfahren StA Linz GZ 9 St 80/11z aufzuklären sein, welche Personen im Bereich der BAWAG P.S.K. im Jahr 2007 für die Strukturierung des Swap 4175 verantwortlich waren und mit welcher Intention sie dabei gehandelt haben. Vor diesem Hintergrund versucht die BAWAG P.S.K., die Unbefangenheit der Staatsanwaltschaft Linz mit unterschiedlichen Eingaben in Zweifel zu ziehen, obwohl die Generalprokuratur eine Delegation des Verfahrens bereits abgelehnt hat und das Landesgericht Linz bereits die Unbefangenheit des Sachverständigen bestätigt hat.


Aufgrund von Recherchen der OÖ Kronen Zeitung ist nun bekannt geworden, dass die BAWAG PSK über das Kabinett von Vizekanzler BM Dr Michael Spindelegger beim Bundesministerium für Justiz im Interesse der BAWAG PSK interveniert hat:

Mit E-Mail vom 6.11.2012, 12.29 Uhr hat sich BAWAG-Anwältin Mag. Bettina Knötzel (Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH) bei Mag. Johannes Kasal (BMeiA) über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen unbekannte Täter und das Gutachten des bestellten Sachverständigen beschwert. Zugleich ersuchte Mag. Knötzel um dringende Unterstützung. Um 12.55 Uhr, also nur 26(!) Minuten später (12.55 Uhr), übermittelte SC Mag. Christian Plinacek (BMJ) die Intervention und Beschwerde von BAWAG-Anwältin Mag. Knötzel an die Leitende Oberstaatsanwältin der OStA Linz. Zugleich ersuchte SC Mag. Pilnacek die Leitende Oberstaatsanwältin um „dringende Berichterstattung im Hinblick auf die Befassung des BMeiA“.

 

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Vizekanzler und Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage

1.    Ist es richtig, dass Mag. Johannes Kasal (Mitarbeiter im Kabinett des Vizekanzlers und Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten) am 6.11.2012 bei SC Mag. Christian Pilnacek (Bundesministerium für Justiz) interveniert hat, um das Strafverfahren StA Linz 9 St 80/11z im Sinne der BAWAG PSK zu beeinflussen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage ist diese Intervention erfolgt?

2.    Mit welchem konkreten Ersuchen hat Mag. Johannes Kasal SC Mag. Christian Pilnacek im Hinblick auf das Strafverfahren StA Linz 9 St 80/11z am 6.11.2012 konfrontiert?

3.    Ist diese Intervention beim Bundesministerium für Justiz auf Wunsch des Vizekanzlers und Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten erfolgt? Wenn nein, war sie ihm zumindest bekannt?

4.    Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BMeiA für solche Interventionen auf anhängige Strafverfahren?

5.    Ist es richtig, dass die Intervention von Mag. Johannes Kasal im Bundesministerium für Justiz auf ein Gespräch mit BAWAG-Anwalt RA Univ.- Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter zurückgeht? Wenn ja, was war der konkrete Inhalt dieses Ersuchens?

6.    Ist es richtig, dass RA Prof. Brandstetter Mitglied einer Arbeitsgruppe des Vizekanzlers und BMeiA ist, in der auch Mag. Kasal Mitglied ist und deren Sprecherin die vormalige BAWAG-Vorstandsdirektorin DDr. Regina Prehofer ist?

7.    Hat das BMJ dem BMeiA nach der Intervention vom 6.11.2012 über seinen Kontakt mit der Oberstaatsanwaltschaft Linz und die dabei erteilten Aufträge berichtet? Was war der konkrete Inhalt dieses Berichts?

8.    Hat das BMeiA auch sonst noch beim BMJ im Hinblick auf das Strafverfahren StA Linz 9 St 80/11z interveniert? Wenn ja, was war der konkrete Inhalt dieser Intervention(en)?