13271/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Anstiftung zum Sozialmissbrauch durch Ute Bock

 

Medienberichten zufolge hat der Immo-Unternehmer, der dem Verein „Ute Bock“ eine große Anzahl leer stehender Wohnungen auf Basis sogenannter Prekariumsverträge zur Verfügung gestellt hat, seine Spendentätigkeit von etwa 150.000 Euro jährlich eingestellt. Der Unternehmer, der die Betriebskosten übernahm, spendete die Miete als Sachwert. Als er nun dem Verein mitteilte, dass eines seiner Häuser saniert würde, und die Flüchtlinge die Wohnungen verlassen müssten, stellte er fest, dass Frau Bock die Wohnungen in Untermiete weitergab, dafür auch noch Miete kassierte.

Bekannt wurde dieser ungeheuerliche Sozialbetrug, da ein besachwalteter 74-jähriger einen unbefristeten Untermietsvertrag von Frau Bock erhielt! Dafür musste er insgesamt 410 Euro an den Verein zahlen, wobei 110 Euro Mietkostenzuschuss waren! Laut den Medienberichten rechtfertigt sich Frau Bock, die erst kürzlich von Bundespräsident Heinz Fischer das „Goldene Verdienstzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ erhalten hat, mit den Worten „…die Untermietverträge sind notwendig, damit die Betroffenen Sozialhilfe bekommen…“ Damit lässt Frau Bock wohl in den Abgrund Ihres Handelns blicken, Sozialmissbrauch, zugunsten Ihres Vereins! Sie schränkt aber ohnehin ein, dass sie sich nicht persönlich bereichern habe wollen! Da keine Miete vom eigentlichen Wohnungsbesitzer eingehoben wurde, liegt eine Bittleihe (Prekarium) vor. Dennoch hat Frau Bock die Bewohner zum Sozialmissbrauch angehalten, damit diese Sozialhilfe und Mietbeihilfe bekommen, damit der Verein Gelder lukrieren kann, die ich nicht zustehen. Das ist schwerer Betrug!

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

 

  1. Wer hat die Untermietsverträge erstellt?
  2. Wer hat die Anträge auf Mietzinsbeihilfe für die Wohnungseinheiten in der Engerthstrasse, der Großen Sperlgasse und in der Stamgasse gestellt, bzw. wer war der Hauptmieter?

  1. Wie viele Anträge auf Mietzinsbeihilfe wurden von betreuten Personen des Vereins Ute Bock insgesamt gestellt?
  2. Sehen Sie eine Notwendigkeit, das Vermögen des Vereins einzufrieren, bis das gesamte Ausmaß des Sozialbetrugs bekannt ist und sich die Republik ihr Geld zurückgeholt hat?
  3. Wer ist der Sachwalter des 74-jährigen, der sich weigerte aus der Großen Sperlgasse auszuziehen?
  4. Ist dieser Sachwalter mit dem Betroffenen verwandt?
  5. Steht dieser Sachwalter in einem Naheverhältnis zu Ute Bock und/oder ihrem Verein?
  6. Wenn ja, in welcher Beziehung?
  7. Wie erklärt der Sachwalter, dass er mit einer monatlichen Spende von 300 Euro einverstanden ist?
  8. Über welches Einkommen verfügt der 74-jährige besachwaltete Mann?
  9. Wie kam er dazu, vom Verein Ute Bock eine Wohnung zu mieten?
  10. Gibt es bereits Erhebungen der Staatsanwaltschaft?
  11. Kam es in diesem Zusammenhang zu vertragswidrigen entgeltlichen Weitergaben von Wohnungen?
  12. Wenn ja, durch wen?
  13. Kam es in diesem Zusammenhang zu rechtswidrigen Bereicherungen durch den Verein Ute Bock?