13271/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.12.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Anstiftung zum Sozialmissbrauch durch Ute Bock
Medienberichten zufolge hat der Immo-Unternehmer, der dem Verein „Ute Bock“ eine große Anzahl leer stehender Wohnungen auf Basis sogenannter Prekariumsverträge zur Verfügung gestellt hat, seine Spendentätigkeit von etwa 150.000 Euro jährlich eingestellt. Der Unternehmer, der die Betriebskosten übernahm, spendete die Miete als Sachwert. Als er nun dem Verein mitteilte, dass eines seiner Häuser saniert würde, und die Flüchtlinge die Wohnungen verlassen müssten, stellte er fest, dass Frau Bock die Wohnungen in Untermiete weitergab, dafür auch noch Miete kassierte.
Bekannt wurde dieser ungeheuerliche Sozialbetrug, da ein
besachwalteter 74-jähriger einen unbefristeten Untermietsvertrag von Frau
Bock erhielt! Dafür musste er insgesamt 410 Euro an den Verein zahlen,
wobei 110 Euro Mietkostenzuschuss waren! Laut den Medienberichten rechtfertigt
sich Frau Bock, die erst kürzlich von Bundespräsident Heinz Fischer das
„Goldene Verdienstzeichen für Verdienste um die Republik
Österreich“ erhalten hat, mit den Worten „…die
Untermietverträge sind notwendig, damit die Betroffenen Sozialhilfe
bekommen…“ Damit lässt Frau Bock wohl in den Abgrund Ihres
Handelns blicken, Sozialmissbrauch, zugunsten Ihres Vereins! Sie schränkt
aber ohnehin ein, dass sie sich nicht persönlich bereichern habe wollen!
Da keine Miete vom eigentlichen Wohnungsbesitzer eingehoben wurde, liegt eine
Bittleihe (Prekarium) vor. Dennoch hat Frau Bock die Bewohner zum
Sozialmissbrauch angehalten, damit diese Sozialhilfe und Mietbeihilfe bekommen,
damit der Verein Gelder lukrieren kann, die ich nicht zustehen. Das ist
schwerer Betrug!
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage: