13276/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Gerhard Köfer,

Kollegen und Kolleginnen

An den

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, Karl-Heinz Töchterle, betreffend des neuen Tierschutzgesetzes

Über 90 Prozent der Bevölkerung Österreichs sind laut einer aktuellen Umfrage für ein strengeres Tierversuchsgesetz. Laut dem australische Tierethiker Andrew Knight ist der wissenschaftliche Nutzen von Tierversuchen prinzipiell anzuzweifeln. Ergebnis seiner Studie: Nur rund 37 Prozent der Tierversuchsstudien konnten in randomisierten Studien mit Menschen wiederholt werden. Knapp 20 Prozent kamen zu entgegengesetzten Ergebnissen, rund 45 Prozent führten zu gar keinen klinischen Studien. Am Ende führten nur rund zehn Prozent der Tierversuchsstudien zu Ergebnissen, die für die Patientenbehandlung zugelassen wurden. Und auch hier ist der Nutzen zweifelhaft: Immerhin seien Nebenwirkungen bei zugelassenen Behandlungen nicht ungewöhnlich und bildeten in US-Spitälern eine der häufigsten Todesursachen.

Seit Wochen bemüht sich daher der Verein gegen Tierversuche mit öffentlichen Aktionen und zahlreichen Mails an Abgeordnete des österreichischen Parlaments auf einen nicht berücksichtigten Sachverhalt im Bezug auf das neue Tierversuchsgesetz hinzuweisen:

Bezugnehmen darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für für Wissenschaft und Forschung folgende Anfrage:

1.     Warum gibt es keine verpflichtenden Kommissionen für die Behandlung der Tierversuchsanträge?

Solche Kommissionen gibt es praktisch in allen Ländern der westlichen Welt. In Österreich sei dagegen die Genehmigung durch einzelne Beamte vorgesehen, die „auf Fachwissen zurückzugreifen haben“ (Zitat aus der Regierungsvorlage). Sogar das Gesundheitsministerium habe in seiner Stellungnahme die Schaffung eines unabhängigen Gremiums dafür vorgeschlagen.

2.     Warum gibt es für Tierversuche keine Veröffentlichungspflicht?

Es ist verboten, den Leidensgrad der Tiere bei einem Versuch zu veröffentlichen. Wünschenswert wäre, dass einzelne Versuchsabläufe publik gemacht werden müssen.

3.     Warum folgt die Gesetzgebung nicht der EU-Richtlinie, welche vorgibt, Tierversuchen, die schweres Leid verursachen, das lange anhält und nicht gelindert werden kann ausnahmslos zu verbieten?