13278/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Pograpscher“ in Graz

Nicht nur der Anstieg der Anzahl von Anzeigen wegen Sexualdelikten ist besorgniserregend. Gleiches gilt auch für die Verurteilungspraxis, da regelmäßig über Urteile zu lesen ist, in denen die ausgeurteilten Strafen dem verwirklichten Unrecht nicht Rechnung tragen.

Erschreckenderweise fand mediale Beachtung vor kurzer Zeit die „Pograpscher-Causa“ in Graz:

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3140221/grapscher-graz-ausgeforscht.story

12.10.2012

Grapscher in Graz ausgeforscht

Jener unbekannte Sexunhold, der in Graz Frauen auf offener Straße sexuell belästigt hat, konnte nun ausgeforscht werden. Der Beschuldigte rechtfertigte sich mit seiner Alkoholisierung. Der Mann wurde wegen sexueller Belästigung angezeigt.

Vergangenen Freitag musste eine 43-jährige Radfahrerin wegen einer roten Ampel Am Eisernen Tor anhalten. Kurz darauf blieb ein alkoholisierter Radfahrer neben ihr stehen, machte anzügliche Bemerkungen und griff der Grazerin auf das Gesäß. Die Frau wehrte sich, indem sie ihm eine Ohrfeige versetzte. Daraufhin stürzte der Unbekannte vermutlich wegen seiner Alkoholisierung zu Boden. Dann versuchte die Radfahrerin zu flüchten, wurde aber vom Unbekannten verfolgt und schließlich zum Anhalten gezwungen. Kaum hatte die Frau angehalten, schlug ihr der Mann mit der Faust auf den Fahrradhelm. Couragierte Passanten - zwei Frauen und ein Mann - eilten der Radfahrerin zur Hilfe, worauf der Unhold in Richtung Dorotheum flüchtete.

Nach Information aus regelmäßig gut informierten Kreisen wurde das diesbezügliche Verfahren gem. § 190 Z 1 StPO mit der Begründung eingestellt, dass der Tatbestand nicht erfüllt sei, da keine „geschlechtliche Handlung“ vollführt wurde.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende


Anfrage:

 

1.

Ist Ihnen der Sachverhalt bekannt?

 

2.

Welche strafrechtlichen Delikte wurden in Betracht gezogen?

 

3.

Welche Ermittlungsschritte wurden gesetzt?

 

4.

Ist es richtig, dass das Verfahren eingestellt wurde?

 

5.

Wenn ja, mit welcher konkreten Begründung erfolgte die Einstellung?

 

6.

Entsprach die erfolgte Einstellung sowie die Begründung der gängigen Praxis in vergleichbaren Fällen?

 

7.

In wie vielen vergleichbaren Fällen erfolgten ebenfalls Einstellungen? (Bitte um Kurzerläuterung der Sachverhalte und den Einstellungsbegründungen)

 

8.

Welche Maßnahmen werden Sie aufgrund dieser Causa setzen?