13281/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Lugar, Tadler
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Praxis der Neuaufnahme von Krankenanstalten in den PRIKRAF
Die österreichischen privaten Krankenanstalten zeigen es vor: Sie sind Vorreiter in Sachen Qualität, erreichen eine hohe Patientenzufriedenheit und sind den öffentlichen Krankenanstalten in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit weit überlegen.
Qualitätsmanagementsysteme - und eine damit verbundene Optimierung von Organisationsprozessen - wurden bereits vor Jahren implementiert als im öffentlichen Bereich maximal darüber nachgedacht wurde.
Eine bessere Zusammenarbeit aller Abteilungen ermöglicht im direkten Vergleich mit öffentlichen Spitälern eine größere Effizienz und steigert die Wirtschaftlichkeit. Das Betriebsklima ist besser, die Patientenzufriedenheit höher und Krankenstände und Burn-out-Erkrankungen bei den Mitarbeitern sind seltener.
Zudem sind zahlreiche privater Häuser mit dem "Austrian QualityAward", dem Qualitätsgütezeichen im Gesundheitsbereich ausgezeichnet.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende
ANFRAGE:
1. Warum wird die Vienna International Medical Clinic, die am Standort 1180 Wien, Kreuzgasse 17-19 60 Mitarbeiter beschäftigt und über alle erforderlichen krankenanstaltsrechtlichen Berechtigungen verfügt, nicht in den Kreis der PRIKRAF-Anstalten aufgenommen?
2. Das Gesetz regelt die Neuaufnahme von Krankenanstalten in den PRIKRAF relativ einfach dadurch, dass es vorschreibt, dass zwischen der Wirtschaftskammer Österreich und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger ein Zusatzvertrag hinsichtlich der Neuaufnahme geschlossen werden soll. Warum dulden Sie es, dass die Wirtschaftskammer Österreich ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt und diesen Vertrag nicht unterschreibt?
3. Ist Ihnen bewusst, dass der führende Funktionär der Wirtschaftskammer Österreich, der die Aufnahme der Vienna International Medical Clinic in den PRIKRAF bis jetzt verhindert hat, selbst der Geschäftsführung mehrerer privater Krankenanstalten angehört, wobei diese Krankenanstalten prikrafzugehörig sind?
4. In wie weit haben Sie vorgesorgt, dass nach Auslaufen der zurzeit bestehenden gesetzlichen Regelung hinsichtlich PRIKRAF Ende 2013 alle privaten Krankenanstalten gleich behandelt werden?
5. Was werden Sie allenfalls noch tun, um sicher zu stellen, dass nicht weiterhin hinsichtlich der PRIKRAF-Zugehörigkeit privater Krankenanstalten ein geschützter Bereich geschaffen und aufrechterhalten wird und private Krankenanstalten, die alle notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, nicht aufgenommen werden?