13286/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend offene Fragen zum Fall Kührer 2

 

Der APA517 vom 6. Dezember 2012 konnte entnommen werden:

„Fall Kührer - Dringender Tatverdacht gegen 51-Jährigen

Utl.: DNA-Spur für Kriminalisten erster Sachbeweis - Alibi widerlegt

      - Anwalt: Keine Todesursache, kein Delikt - GRAFIK BILD VIDEO =

   Korneuburg/Wien (APA) - Der am Mittwochabend im Fall Kührer neuerlich festgenommene Wiener (51) steht für die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BK) unter dringendem Tatverdacht. Er wurde vorerst weiter einvernommen. Am Freitagabend soll er laut Ernst Geiger, Leiter der Ermittlungen im BK, ins Landesgericht Korneuburg überstellt werden. Für Farid Rifaat, der den Beschuldigten vertritt, ist Michael K. nicht der Täter.

   Mit der DNA-Spur des 51-Jährigen auf einer Decke, in die Julia Kührers Leiche eingewickelt war, gebe es nun einen ersten Sachbeweis, sagte Geiger am Donnerstag in einer Pressekonferenz in Wien. "15 von 16 Merkmalspuren stimmten mit dem Profil des Verdächtigen überein."

   Michael K. sei weiter nicht geständig, er bediene sich "einer leugnenden Verantwortung", formulierte es der Kriminalist. Er erinnerte außerdem daran, dass der Wiener "von Anfang an der Hauptverdächtige" gewesen sei. Nach seiner erstmaligen Festnahme Anfang Juli 2011 sei er enthaftet worden, weil es keinen Sachbeweis

gegeben habe. Die Verantwortung des Mannes habe damals nicht widerlegt werden können.

   Die Ermittlungen seien freilich weitergeführt worden, betonten am Donnerstag sowohl Geiger als auch Niederösterreichs Landespolizeidirektor Franz Prucher. So sei es - neben dem Sachbeweis - nun gelungen, das Alibi des Mannes zu widerlegen.

Demnach sei Michael K. nicht am Tag des Verschwindens von Julia Kührer, sondern erst am folgenden in Tschechien gewesen. Sein Handy sei in seiner damaligen Videothek in Pulkau eingeloggt gewesen. Jugendliche wären in dem Lokal ein- und ausgegangen, hätten Getränke und auch Suchtmittel konsumiert. Es gebe viele Aussagen, die den behaupteten losen Kontakt des Verdächtigen mit Julia Kührer

widerlegen würden, so Geiger. (…)“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende


 

Anfrage:

 

  1. Warum dauerte es mehr als ein Jahr das Alibi von Herrn Michael K. zu überprüfen?
  2. Wie lange dauert normalerweise die Erhebung von Standortdaten mitgeführter Mobiltelefone von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste?
  3. Wurde die Auskunft über die Standortdaten in diesem Fall schon 2011 beantragt?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wann hat es die erste Hausdurchsuchung bei Herrn Michael K. gegeben?