13288/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Stundung der Umsatzsteuer

 

 

Gemäß § 212 Bundesabgabenordnung kann die Abgabenbehörde den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die gestundeten Abgaben im Bereich der Umsatzsteuer jeweils in den Jahren 2000 bis 2011 insgesamt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

2.    Wie vielen natürlichen oder juristischen Personen wurde im Bereich der Umsatzsteuer jeweils in den Jahren 2000 – 2011 eine Stundung gewährt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

3.    Wie vielen natürlichen oder juristischen Personen wurde jeweils in den Jahren 2000 – 2011 im Bereich der Umsatzsteuer eine Stundung gewährt, wobei die Höhe der gestundeten Abgaben 5.000 Euro pro Monat oder 60.000 Euro pro Jahr überstieg? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

4.    Wie hoch waren die gestundeten Abgaben im Bereich der Umsatzsteuer jeweils in den Jahren 2000 bis 2011 insgesamt, wobei die die Höhe der gestundeten Abgaben 5000 Euro pro Monat oder 60 000 Euro pro Jahr überstieg? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

5.    Wie hoch war der am höchsten gestundete Betrag für eine einzelne natürlichen oder juristischen Personen jeweils in den Jahren 2000 – 2011?

6.    Auf welchen Zeitraum wurden diese Abgaben im Durchschnitt jeweils in den Jahren 2000 bis 2011 gestundet? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

7.    Wie lange war der längste Zeitraum, für die die Umsatzsteuer gestundet wurde, wie hoch ist der gestundete Betrag und wem wurde er wie lange und aus welchen Gründen gestundet?

8.    Welche Abgaben im Bereich der Umsatzsteuer wurden jeweils in den Jahren 2000 bis 2011 auf welchen Zeitraum gestundet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Höhe der Stundungen pro Zeitraum)

9.    Welche Abgaben im Bereich der Umsatzsteuer wurden jeweils in den Jahren 2000 bis 2011 welchen Unternehmensgruppen auf welchen Zeitraum gestundet?

(Bitte aufschlüsseln nach Höhe der Abgaben in Schritten von 5000 Euro pro Jahr und Zeitraum der Stundung für folgende umsatzsteuerpflichtige Gruppen:

·        Sonstige Dienstleistungen, Kunst u.a.)

10. Was sind die Voraussetzungen dafür, dass die Umsatzsteuer gestundet wird und nach welchen Kriterien erfolgt die Festlegung der Stundungsdauer?