13291/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Eurofighter-Gegengeschäfte vor dem 22.8.2003
Am 1. Juni 2003 wurde im Zuge der Unterzeichnung des Vertrages über die Nachbeschaffung von Kampfflugzeugen auch vertraglich festgelegt, dass die Verkäuferin „Eurofighter Jagdflugzeug GmbH“ sich verpflichtet, sogenannte Gegengeschäfte in Höhe von über 200% des Kaufpreises zu erbringen. Die Republik Österreich vereinbarte mit der „Eurofighter Jagdflugzeug GmbH“ diese Gegengeschäfte in einem Zeitraum von 15 Jahren abzuschließen, wobei die definierten Erfolgsgeschäfte nach sogenannten „Meilensteinen“ in drei Schritten zu erfolgen hatten. Bei Nichterreichen der vereinbarten Summe wäre die Verkäuferseite zu einer Zahlung von bis zu 200 Millionen Euro als Pönale an die Republik Österreich verpflichtet gewesen.
Der „erste Meilenstein“ musste ein Jahr nach Inkrafttreten des Vertrages erreicht werden und ein Auftragsvolumen von einer Milliarde Euro umfassen. Am 21. Juli 2004 legte die Eurofighter GmbH einen Realisierungsbericht in der Höhe von 1,66 Milliarden Euro ab.
Obgleich die Vertragsunterfertigung erst am 22. August 2003 mit der EADS Jagdflugzeuge GmbH erfolgte, hat sich das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) mit der „Eurofighter Jagdflugzeug GmbH“ darauf verständigt, auch jene Geschäfte, welche im Zeitraum zwischen 2. Juli 2002 und 22. August 2003 zu Stande gekommen sind, als Gegengeschäfte in der Höhe von rund 1,014 Milliarden Euro abzurechnen. Da jedoch nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Vertrag mit der EADS Eurofighter GmbH politisch doch noch gekippt wird, muss davon ausgegangen werden, dass der Betrag vor Vertragsunterzeichnung schlussendlich nur deswegen zugerechnet wurde, um die Endsumme für den sogenannten „ersten Meilenstein“ zu erreichen.
Der Republik Österreich ist dadurch ein Schaden von bis zu 200 Millionen Euro entstanden, den die EADS Eurofighter GmbH als Pönale zu zahlen verpflichtet gewesen wäre.
Im Rechnungshofbericht Bund 2006/11 wird zum Prüfungsgegenstand "Luftraumüberwachungsflugzeuge: Bewertung und Dokumentation der Gegengeschäfte" unter Punkt 3.1 wörtlich festgehalten: "Schließlich verständigten sich das BMWA und die Eurofighter GmbH auf die Anrechenbarkeit auch jener Gegengeschäfte, die schon nach dem 2.Juli 2002 bis zum In-Kraft-Treten des Vertrages (22. August 2003) zustande gekommen waren. Dazu wurde der Geschäftsvertrag um eine Anlage ergänzt, die 148 Projekte mit einem Vertragsvolumen von rd. 1,014 Mrd. EUR umfasste."
Dem entgegen hat Bundesminister Dr. Mitterlehner in der Beantwortung der dringlichen Anfrage der FPÖ im Bundesrat gesagt: "Damit komme ich zu den einzelnen an mich gerichteten Fragen, wobei ich Ihnen eines sagen muss, was Ihre Anfragen betreffend diverse Geschäftsfälle anbelangt, die auf das Jahr 2002 abzielen: Da der Vertrag 2003 geschlossen worden ist und natürlich 2002 nicht eingereicht werden konnte, sondern manche in einer Art Vorverfahren - eines dürfen sie auch nicht vergessen, weil immer der
Eindruck entsteht: Wie können die überhaupt sozusagen so weit zurückgreifen? Die Gegengeschäfte waren Teil des Angebotes, und - Sie haben es teilweise ohnehin zitiert - beide Unternehmen, die in die Endauswahl gekommen sind, nämlich sowohl SAAB-Gripen als auch Eurofighter haben dargestellt, dass sie in der Lage sind, die Gegengeschäfte zu erfüllen. Deswegen haben sie schon relativ bald Memoranden mit Unternehmungen geschlossen und Geschäfte identifiziert, dies dann allerdings natürlich erst im Jahr 2003 abgerechnet, und da waren einige Geschäftsfälle dabei, die 2002 begonnen haben.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage
1. Wann genau wurde der Vertrag zwischen dem BMWA und der Eurofighter GmbH über die Anrechenbarkeit der Gegengeschäfte ab 2. Juli 2002 geschlossen?
2. Wer waren die Verhandlungspartner auf Seite des BMWA?
3. Wer waren die Verhandlungspartner auf Seite der Eurofighter GmbH?
4. Wessen Unterschriften trägt der Vertrag?
5. Wäre ohne diesen Vertrag die Eurofighter GmbH in der Lage gewesen den „ersten Meilenstein“ zu erreichen?
6. Wenn nein, wie hoch wäre die Pönale gewesen, welche die Eurofighter GmbH an die Republik Österreich hätte bezahlen müssen?
7. In welcher Höhe hat SAAB-Gripen im Jahr 2002 anrechenbare Geschäfte im Zuge des Angebotes geschlossen?
8. Mit welchen Unternehmen hat SAAB-Gripen diese Geschäfte geschlossen?
9. Wann genau hat SAAB-Gripen diese Verträge geschlossen?