13292/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Uran in Düngemitteln
orf.at berichtete unlängst:
"Uran in Düngemittel
Düngemittel können Uran enthalten, meldet der VKI. Bei acht von 18 getesteten Düngemitteln seien "hohe Werte" festgestellt worden. Für Uran im Dünger existieren in Österreich weder Grenzwerte noch Deklarationspflichten.
Kategorie: Test
Untersucht wurden 18 mineralische Phosphordünger, darunter Rasen-, Blumen-, Obst- und Gemüsedünger. Bei acht Produkten wurden Uranwerte zwischen 82 und 387,5 Milligramm pro Kilogramm Phosphat gemessen - laut VKI seien das "hohe Werte". Die höchsten gab es bei "Bellaflora Blau Dünger", "Dehner Thomasphosphat-Kali" und bei "Garden Rasendünger".
Staub vermeiden
Uran ist ein schwach radioaktives Schwermetall, das in der Natur praktisch überall vorkommt: in Gestein, im Boden, in der Luft und im Wasser. Es kann daher in Spuren in vielen Lebensmitteln enthalten sein. Was Uran gefährlich macht, sei nicht vorrangig seine Strahlung, sondern dass es bei anhaltender Aufnahme höherer Urankonzentrationen oder beim Einatmen größerer Mengen des giftigen Düngerstaubs zu Schäden an Nieren, Lunge, Knochenmark und Leber kommen könne, so VKI-Experte Konrad Brunnhofer: "Wir empfehlen daher, beim Düngen des Rasens einen Streuwagen zu verwenden. Man sollte auch unbedingt darauf achten, dass etwa beim Befüllen des Gerätes kein Düngerstaub eingeatmet wird."
Der VKI fordert die Einführung von Grenzwerten und Deklarationspflichten, beides existiert in Österreich derzeit nicht. In Deutschland empfiehlt die deutsche Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) eine Kennzeichnung ab 20 Milligramm Uran, und einen Grenzwert von 50 Milligramm Uran je Kilogramm Phosphat."
In der Anfragebeantwortung 12504/AB XXIV. GP beantwortete der Bundesminister für Gesundheit die an ihn gerichteten Fragen wie folgt:
"Fragen 1 bis 10:
Ich darf darauf hinweisen, dass diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts betreffen.
Die Zuständigkeit für die Vollziehung des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 513/1994 idgF (DMG) liegt beim Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, somit auch die Zuständigkeit für die Zulassung von Düngemitteln, in deren Rahmen unter anderem auch die möglichen Auswirkungen von Schadstoffen in Düngemitteln auf die Gesundheit von Menschen zu berücksichtigen sind. Gemäß § 5 DMG ist es verboten, Düngemittel in Verkehr zu bringen, die bei sachgerechter Anwendung die Gesundheit von Menschen und Haustieren gefährden. Gemäß § 7 Abs. 2 DGM hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft soweit es zur Erhaltung der Fruchtbarkeit des Bodens, zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie des Naturhaushaltes erforderlich ist, durch Verordnung erlaubte Höchstgehalte für Schadstoffe in Düngemitteln festzulegen bzw. Schadstoffe zu bestimmen, die in Düngemitteln nicht enthalten sein dürfen. Die grundsätzlichen Fragen zur Kennzeichnung von Düngemitteln sind in § 8 DMG geregelt."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage