13293/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Inseratenverkauf für Polizeizeitung
noe.orf.at berichtete am 18.10.2012 folgenden Artikel:
„Schwindel bei Inseratenverkauf für Polizeizeitung
Aufregung gibt es um den Anzeigenverkauf für die Zeitschrift der nö. Landespolizeidirektion. Ein Verkäufer soll sich am Telefon als Polizist ausgegeben haben und er soll potentielle Kunden ohne deren Einverständnis angerufen haben.
„Ich bin von der Polizei“ und „Sie wissen wahrscheinlich, warum ich anrufe“ - diese Begrüßung hört ein Anwalt aus Niederösterreich, als er das Telefon abhebt. Erst im Laufe des Gesprächs stellt sich heraus, dass es darum geht, eine Anzeige in der Zeitschrift „Polizei Niederösterreich“ zu verkaufen.
Verstoß gegen Telekommunikationsgesetz
Laut dem Anwalt, der anonym bleiben will, habe der Verkäufer fortwährend den Eindruck vermittelt, er wäre selbst Polizist. Tatsächlich ist er schlicht ein Werbevertreter - und gegenüber der Wochenzeitung „Falter“ soll er sein Vorgehen auch nicht geleugnet haben. Dass der Werbevertreter zudem noch potentiellen Kunden ohne deren Einverständnis angerufen hat, verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz.
Vorfall wird geprüft
Nun bestreitet der Werbevertreter alles - bei dem Verlagshaus, das im Auftrag der Polizei den Anzeigenverkauf durchführt, steht er nun jedenfalls außer Dienst. Man wolle die Vorfälle prüfen, heißt es dort. Auch mit der Polizei - die sich von der Inseratenwerbung klar distanziert - wird es ein klärendes Gespräch geben.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage