13294/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend „Folgen der neuen Besteuerungsregeln“
Die „Kleine Zeitung“ beschreibt in ihrer Ausgabe vom 16.11.2012 die Änderungen der - durch ÖVP und SPÖ - neu beschlossenen Besteuerungsregeln und bringt die Fakten wie folgt auf den Tisch:
„Seit 1988 wurden die Einheitswerte (Grundlage für Besteuerung, Sozialversicherungsbeiträge Kirchenbeitrag etc.) nicht mehr erhöht. 2014 werden die Einheitswerte angepasst und die Besteuerung neu geregelt, die ab 2115 gilt. Diese Eckpunkte wurden diese Woche im Parlament von ÖVP und SPÖ abgesegnet:
Für die Berechnung des Einheitswerts ist die Ertragskraft des Bodens maßgeblich. Künftig werden auch Agrarförderungen und Zu- bzw. Abschläge für Intensivtierhaltung oder besonders trockene Gebiete miteinbezogen.
Der höchstmögliche Einheitswert pro Hektar wird von 2289 auf 2400 Euro hochgesetzt, wodurch Einheitswerte insgesamt steigen.
Vollpauschalierung. Das heißt, man muss keine Buchhaltung machen, sondern wird nach Einheitswert besteuert. Bisher galten 39 Prozent des Einheitswerts als Steuergrundlage, künftig steigt der Satz auf 42 Prozent. Bisher fielen Betriebe mit bis zu 100.000 Euro Einheitswert unter Vollpauschalierung, künftig nur bis zu 75.000.
Neu: Bauern, die mehr als 60 ha (reduzierte) Nutzfläche, mehr als 120 Vieheinheiten, mehr als 10 ha Obstbau (laut Erstentwurf 5 ha) oder mehr als 0,6 ha Weinfläche aufweisen, fallen aus der Vollpauschalierung. Das kann Hunderte Obstbauern im Land treffen.
Teilpauschalierung: Betriebe mit Einheitswert zwischen 75.000 und 130.000 Euro (bisher 150.000 Euro) Einheitswert müssen Einnahmen aufzeichnen, können 70 Prozent davon als Ausgaben geltend machen.
Buchhaltung: Betriebe mit über 130.000 Euro Einheitswert müssen künftig Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen, jene mit mehr als 150.000 Euro Einheitswert (bzw. über 400.000 Euro Umsatz) müssen wie bisher doppelte Buchhaltung machen.“
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Miteinbeziehen der Agrarförderungen bei den Berechnungen des Einheitswertes bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
2. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?
3. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Miteinbeziehen der Zu- bzw. Abschläge für Intensivtierhaltung bei den Berechnungen des Einheitswertes bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
4. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?
5. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Miteinbeziehen der Zu- bzw. Abschläge für besonders trockene Gebiete bei den Berechnungen des Einheitswertes bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
6. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?
7. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Anheben des höchstmöglichen Einheitswertes von 2.289,-- auf 2.400,-- € bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
8. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?
9. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Anheben des Steuergrundlagen-Prozentsatzes von 39 % auf 42 % bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
10. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?
11. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Senken der Vollpauschalierungsgrenze von 100.000 € auf nunmehr 75.000 € bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
12. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?
13. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Wegfallen der Vollpauschalierung für Landwirte, welche mehr als 60 ha Nutzfläche aufweisen bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
14. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?
15. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Wegfallen der Vollpauschalierung für Landwirte, welche mehr als 120 Vieheinheiten aufweisen bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
16. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?
17. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Wegfallen der Vollpauschalierung für Landwirte, welche mehr als 0,6 ha Weinfläche aufweisen bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
18. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?
19. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Wegfallen der Vollpauschalierung für Landwirte, welche mehr als 10 ha Obstbau aufweisen bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
20. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?
21. Welche Einkünfte erwarten Sie sich für das Ministerium, durch das Anheben der Grenze auf 150.000 € bei Teilpauschalierung bzw. welche Kosten kommen auf die betroffenen Landwirte zu?
22. Wie viele Landwirte sind von dieser Regelung betroffen?