13296/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Themessl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Belehrungen und Ermahnungen durch Vorgesetzte der Finanzverwaltung
Herr S. ist Bediensteter der Finanzverwaltung und gesundheitlich aufgrund seiner COPD-Erkrankung im Stadium II eingeschränkt. Des Weiteren leidet er an einer Versteifung des rechten Lisfranc-Gelenkes I-III und einer Bewegungseinschränkung im linken Handgelenk sowie einer Funktionsbehinderung des rechten Daumens. Erschöpfung und Depression sind ebenfalls erkennbar. Vor diesem Hintergrund hat das Bundessozialamt Herrn S. einen Gesamtgrad der Behinderung von 70 v.H. – mittels Bescheid – zuerkannt. Ein entsprechender Ausweis wurde vom Bundessozialamt ebenfalls ausgestellt. Damit sind natürlich abgabenrechtliche Erleichterungen verbunden bzw. stehen diese Herrn S. aufgrund der bestehenden gültigen Gesetze zu.
Herr S. hat in seiner bzw. seinen Arbeitnehmerveranlagungen entsprechende Kosten – aufgrund seiner Erkrankungen – geltend gemacht. Das zuständige Finanzamt hat diese Kosten allerdings nicht anerkannt und darüber hinaus Fachgutachten von verschiedener Seite in Zweifel gezogen. Das zuständige Finanzamt ist gleichzeitig sein Arbeitgeber. Nach mehrjähriger juristischer Auseinandersetzungen (UFS, VwGH,…) hat nun der UFS festgestellt, dass die angesetzten Kosten – die zu einer Abgabensenkung führen – zu Recht bestehen und anerkannt werden müssen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Warum werden fachärztliche Gutachten im Auftrag des Bundessozialamtes von ihren Finanzbeamten in Zweifel gezogen?
2. Warum wird die Richtigkeit des Eintrages in einem Behindertenausweis – ausgestellt vom Bundessozialamt – von ihren Finanzbeamten in Zweifel gezogen?
3. Warum werden ärztliche Gutachten durch ihre Finanzbeamten in Zweifel gezogen?
4. Warum maßen sich Beamte der Finanzverwaltung an, fachkundige Sachverständigengutachten in Zweifel zu ziehen?
5. Warum werden durch Beamte der Finanzverwaltung die abgabenrechtlichen Begünstigungen eines zu 70 Prozent behinderten Menschen nicht anerkannt?
6. Warum wird durch Finanzbeamte die Zuerkennung abgabenrechtlicher Begünstigungen eines zu 70 Prozent behinderten Menschen bekämpft?
7. Warum wird durch Finanzbeamte der Behindertenausweis als deklaratorische Urkunde angesehen, wenn zuvor mittels Bescheid ein Gesamtgrad der Behinderung festgestellt wird?
8. Warum wird durch Beamte der Finanzverwaltung der UFS dazu aufgefordert, die Bindungswirkung der Eintragung in einem Behindertenausweis abzusprechen?
9. Gibt es vom Bundesministerium für Finanzen eine Weisung, einen Erlass oder sonstige Unterweisungen, die besagen, dass schriftliche Eintragungen im Behindertenausweis von der Finanzverwaltung aus abgabenrechtlicher Sicht nicht anerkannt werden?
10. Gibt es vom Bundesministerium für Finanzen eine Weisung, einen Erlass oder sonstige Unterweisungen, die besagen, dass schriftliche Eintragungen im Behindertenausweis von der Finanzverwaltung aus abgabenrechtlicher Sicht anerkannt werden?
11. Von welcher Bundes- und Landesbehörde oder sonstigen Behörde werden – in der Regel – die gutachterlichen bzw. fachkundigen Stellungnahmen anerkannt?
12. Von welcher Bundes- und Landesbehörde oder sonstigen Behörde werden – in der Regel – die gutachterlichen bzw. fachkundigen Stellungnahmen nicht anerkannt?
13. Warum wird ein Bediensteter der Finanzverwaltung aufgrund seiner Vorbringungen bei der Arbeitnehmerveranlagung – die ihm aufgrund der Abgabengesetze zustehen – vom Vorgesetzten belehrt und ermahnt und in weiterer Folge mit der Kündigung bedroht?
14. Wird die offensichtlich haltlose Hintanhaltung – abgabenrechtliche Begünstigungen eines Abgabenpflichtigen in Anspruch zu nehmen – entsprechende dienstrechtliche Konsequenzen haben?