13297/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend nicht gesetzeskonforme Hausbrieffachanlagen

 

 

Gemäß § 34 Postmarktgesetz hat die Zustellung von Briefsendungen hat durch Einwurf in eine dafür vorgesehene Einrichtung oder durch persönliche Übergabe an die Empfängerin oder den Empfänger oder die Ersatzempfängerin oder den Ersatzempfänger zu erfolgen.

 

Gemäß § 2 Postmarktgesetz muss der Hausbriefkasten so beschaffen sein, dass

1.    jedenfalls die Abgabe von Postsendungen (§ 3 Z 10), ausgenommen Paketsendungen, durch Zustellerinnen oder Zusteller von Postdiensten ohne Schwierigkeiten möglich ist

2.    und die Postsendungen durch einen geeigneten Eingriffsschutz vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.

Dies hat in Form einer Hausbrieffachanlage zu erfolgen…

 

Gemäß Absatz 8 Postmarktgesetz sind Hausbrieffachanlagen, die nicht den Anforderungen gemäß Abs. 2, 4 und 5 entsprechen, durch den Universaldienstbetreiber nach einem von ihm der Regulierungsbehörde vorzulegenden Austauschkonzept bis 31. Dezember 2012 auszutauschen.

 

Laut den Erläuterungen zu § 34 Abs. 2 der damaligen Regierungsvorlage 319 d.B., XXIV. GP, legt diese Bestimmung die Beschaffenheit von Hausbriefkästen und Hausbrieffachanlagen fest. Hausbrieffachanlagen sind besondere Formen der Hausbriefkästen, nämlich solchen gemäß § 34 Abs. 4. Die Ausgestaltung von Hausbriefkästen und Hausbrieffachanlagen ist nicht im Detail festgelegt, sie wird sich aber zweckmäßigerweise an den Vorgaben der ÖNORM EN 13724 orientieren. Durch diese Festlegung soll eine ordnungsgemäße und wettbewerbsneutrale Postzustellung, sowie der Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor dem unberechtigten Zugriff Dritter auf die im Briefkasten bzw. der Hausbrieffachanlage befindlichen Postsendungen sichergestellt werden.

 

Die österreichische Post ist derzeit dabei, nach Möglichkeit bis Jahresende sämtliche erforderlichen Hausbrieffachanlagen zu montieren. Dabei können die betroffenen Eigentümer und Hausverwaltungen lediglich die Farbe der Hausbrieffachanlage aussuchen bzw. ob die Hausbrieffachanlagen Hoch- oder Querformat haben. Einbruchschutz gibt es keinen, die Einwurfschlitze sind in keinster Weise vor einem Eingriff geschützt. Eine allfällige Nachrüstung seitens der Brieffachnutzer verursacht Zeit, vermeidbaren Aufwand und vor allem Kosten, bei denen sich die Frage stellt, wer diese zu tragen hat.

 

Auch KONSUMENT 9/2012 hat über diese Problematik und die unzähligen Beschwerden von Betroffenen bereits berichtet; bislang offensichtlich ohne jeden Erfolg. Angeblich entsprechen die montierten Hausbrieffachanlagen den gesetzlichen Anforderungen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Hausbrieffachanlagen müssen vom Universaldienstebetreiber, der österreichischen Post, aufgrund des Postmarktgesetzes ausgetauscht werden?

2.    Wie viele Hausbrieffachanlagen sind bereits ausgetauscht?

3.    Wie viele Hausbrieffachanlagen werden bis zum 31.12.2012 nicht ausgetauscht?

4.    Weshalb entsprechen die von der Post montierten Hausbrieffachanlagen nicht dem gemäß § 2 Postmarktgesetz festgelegten Schutz der Postsendungen durch einen geeigneten Eingriffsschutz vor dem Zugriff Dritter?

5.    Weshalb haben die von der österreichischen Post montierten Hausbrieffachanlagen überhaupt keinen Eingriffsschutz?

6.    Wird der Universaldienstbetreiber sämtliche Hausbrieffachanlagen, die über keinen Eingriffsschutz vor dem Zugriff verfügen, also vermutlich alle von der österreichischen Post aufgrund des Postmarktgesetzes neu montierten Hausbrieffachanlagen, nachrüsten?

7.    Wenn ja, bis wann soll mit der Nachrüstung begonnen werden und wann soll diese abgeschlossen sein?

8.    Wenn nein, wer muss für die Kosten einer Nachrüstung aufkommen, damit das Brieffach entsprechend dem Postmarktgesetz vor dem unberechtigten Zugriff Dritter auf die im Briefkasten bzw. der Hausbrieffachanlage befindlichen Postsendungen gesichert ist?

9.    Wird es ab dem 1.1.2013 neben dem Universaldienstebetreiber, der österreichischen Post, weitere Postdiensteanbieter geben?

10. Wenn ja, wen und wo?

11. Werden diese Postdienstanbieter die neu montierten Hausbrieffachanlagen nutzen?

12. Wird es ab dem 1.1.2013 für betroffene Besitzer von Hausbrieffachanlagen ohne Eingriffsschutz eine zentrale Anlaufstelle geben, wo Beschwerden erhoben und Nachforschungsaufträge für verschwundene, gestohlene und nicht zugestellte Postsendungen gestellt werden können?

13. Wenn ja, wer/wo wird diese Stelle sein?