13305/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Einführung der Smart Meter

 

 

Die gesetzliche Einführung von „intelligenten“ Messgeräten, ist derzeit Gegenstand verschiedener Diskussionen. Bis 2019 werden alle 5,5 Millionen Stromzähler durch die „intelligenten“ Smart Meter ausgetauscht.

 

Die Befürworter betonen die möglichen Energieeinspar-Effekte durch die Einführung von diesen intelligenten Messgeräten. Die Kritiker warnen vor allem vor datenschutzrechtlichen Problemen und den Sicherheitsstandards für die Onlinezugänge zu den Verbraucherdaten.

 

Des Weiteren wird die Auswertemöglichkeit der Versorger nach standortbezogenen und oder zeitlichen Kriterien, die Dritten Basismaterial für Studien liefern könnte, kritisiert.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.  Ist Ihnen der Sachverhalt bekannt?

2.  Wurden Sicherheitsstandards für den Onlinezugang zu den Verbrauchsdaten bzw. der Datenübertragung definiert?

3.  Wenn ja, welche?

4.  Wenn nein, warum nicht?

5.  Wurden Beschränkungen für die Verbraucherdaten-Auswertungen der Versorger definiert?

6.  Wenn ja, welche?

7.  Wenn nein, warum nicht?

8.  Ist ein Verkauf von anonymisierten Verbrauchsdaten für Studienzwecke erlaubt?

9.  Was wollen Sie tun damit diese Daten nicht missbräuchlich verwendet werden?