13306/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Zoophilie in Österreich

 

 

Zoophilie, umgangssprachlich auch mit Sodomie gleichgesetzt, ist eine sexuelle Vorliebe für Tiere. In der Bundesrepublik Deutschland debattiert der Bundestag darüber, ob der sexuelle Kontakt zwischen Menschen und Tieren per Gesetz verboten werden soll. In Österreich wurde im Jahr 2005 mit § 5 Abs. 2 Z 17 des Österreichischen Tierschutzgesetzes festgelegt, dass jede geschlechtliche Handlung zwischen Menschen und Tieren verboten ist.

 

Trotz dieses Gesetzes äußern verschiedene Tierschutzverbände schwere Bedenken, ob der Schutz von Tieren in Österreich ausreichend gewährleistet ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Fälle von Geschlechtsverkehr zwischen Mensch und Tier wurden in den Jahren ab 2005 angezeigt?
    (Bitte um Auflistung nach Jahren)

 

  1. Wie wurden die Täter, die gegen das Verbot von Geschlechtsverkehr zwischen Mensch und Tier verstoßen haben, bestraft?

 

  1. Hält der Bundesminister für Gesundheit das aktuelle Tierschutzgesetz für ausreichend, um den Schutz von Tieren zu gewährleisten?
    Wenn ja, warum?
    Wenn nein, warum?