1331/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mühlberghuber, Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend die kulturell bedingten Probleme muslimischer Frauen und Mädchen.

 

 

In letzter Zeit kommen immer wieder Passagen aus - in öffentlichen Schulen verwendeten - Islamischen Schulbüchern ins Gespräch. Oft werden mit unserem Wertesystem nicht kompatible Auffassungen vertreten. Ein großer Unterschied zwischen dem islamischen und unserem Kulturkreis besteht offenbar in der Einstellung zur Ehe und der Stellung von Frauen. In einem Schulbuch, das an öffentlichen Schulen in Österreich zu Lehrzwecken herangezogen wurde, vertrat der Autor die Ansicht:

Ein Mann darf, so dieses Schulbuch, das an öffentlichen Schulen in Österreich verbreitet war, bis zu vier Frauen heiraten. Das wird als Gegenmodell zum dekadenten Westen gesehen. Der Mann ist unumschränkter Herr der Familie, die Frau schuldet ihm unbedingten Gehorsam. Verstößt sie gegen das Gehorsamsgebot, soll sie zunächst „im Guten“ zur Räson gebracht werden. Gelingt das nicht, ist die nächste Stufe das Fernbleiben im Ehebett. Fruchtet auch diese „erzieherische Maßnahme“ nicht, darf der Mann die Frau gemäß seines Züchtigungsrechts schlagen.

 

Im Familienausschuß vom 18. 02. 2009 hat Ihre Staatssekretärin auf eine diesbezügliche Frage meinerseits auf die Zuständigkeit des Unterrichtsministerium verwiesen und ist auf die Aspekte die ihr Ressort betreffen nicht eingegangen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 


Anfrage:

 

  1. Sind Ihnen typische Probleme von muslimischen Frauen und Mädchen bekannt, die aus dem muslimischen Ehebegriff heraus resultieren?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um diese Probleme zu entschärfen?

 

4.      Welche weiteren Maßnahmen werden Sie forcieren?

 

5.      Haben sich Eltern an Sie gewandt, um gegen die Verbreitung der in der Einleitung geschilderten Schulbuchinhalte zu protestieren?

 

6.      Besteht zwischen Ihrem Ressort und dem Unterrichtsressort eine Kooperation zur Beseitigung der in der Begründung beschriebenen Probleme? Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Welche Hilfestellungen bietet Ihr Ressort jungen, von Zwangsverheiratung bedrohten muslimischen Mädchen an?

 

8.      Sind Ihrer Einschätzung nach Frauenhäuser eine geeignete Einrichtung, um muslimische Frauen und Mädchen bei ihren religions- und kulturbedingten Problemen zu helfen?