13343/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Johann Höfinger

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Wirkung des beschlossenen Paketes gegen „Cold Calling“.

Im März 2011 wurde vom Parlament ein Paket gegen "Cold Calling" beschlossen.

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes brachte ein Verbot der Unterdrückung und Verfälschung der Rufnummernanzeige. Durch eine weitere Änderung des Konsumentenschutzgesetzes sind die UnternehmerInnen verpflichtet, einen telefonisch ausgehandelten Vertrag schriftlich oder auf einem für die VerbraucherInnen verfügbaren Datenträger zu bestätigen. Darüber hinaus wurde den VerbraucherInnen bei Verträgen, die während eines unerwünschten Telefonanrufs ausgehandelt wurden, ein spezielles Rücktrittsrecht eingeräumt, das über das bestehende Fernabsatz-Rücktrittsrecht hinausreicht. Seit diesem Zeitpunkt muss die/der UnternehmerIn der/dem VerbraucherIn bei telefonisch angebahnten Geschäften innerhalb einer Woche ab dem Anruf eine Bestätigung in Schriftform übermitteln. Die Kündigungsfrist läuft erst, wenn die erste Zahlung geleistet wurde. Zahlungen dürfen erst verlangt und entgegengenommen werden, wenn der Vertrag Gültigkeit erlangt hat.

Via "Cold Calling" abgeschlossene Kontrakte im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotterieleistungen sind nichtig.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende


Anfrage

1.    Wie viele Beschwerden hat es seit Inkrafttreten dieses Paketes gegen „Cold Calling“ gegeben?

2.    Konnte ein Anstieg oder ein Rückgang bei den Beschwerden verzeichnet werden?

3.    Welche Beschwerden wurden am häufigsten angeführt? (Nennung der zehn häufigsten Beschwerden)

4.    Wo konnte eine Verbesserung bzw. Verschlechterung wahrgenommen werden?

5.    Wenn die Beschwerden den Personengruppen (PG) zugeordnet werden, wie würde die Aufteilung aussehen?

     PG 1: 0 bis 18 Jahre

     PG 2: 19 bis 35 Jahre

     PG 3: 36 bis 55 Jahre

     PG 4: 56 bis 65 Jahre

     PG 5: 66 bis 85 Jahre

6.    Sind Maßnahmen geplant, gegen ein grenzüberschreitendes "Cold Calling" in der EU vorzugehen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?