13345/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend „Wohnbauförderung Salzburg/Wohnbauförderung in Österreich: EU-rechtswidrig?"

 

Die EU-Kommission hat nach Presseberichten ein Beschwerdeverfahren gegen Österreich wegen der Salzburger Wohnbauförderung eingeleitet. Stimmt man der Kritik zu, könnte Österreich in letzter Konsequenz durch die EU-Kommission bzw. den EuGH verpflichtet werden, seine Wohnbauförderungsgelder auch für den Wohnbau im Ausland einzusetzen (z.B. in Bayern).

 

Anlass für dieses Verfahren war die Beschwerde eines in Salzburg arbeitenden deutschen Staatsbürgers gegen das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass er zwar in Österreich den Wohnbauförderungsbeitrag entrichten müsse, jedoch keine Gegenleistung davon habe, da er von entsprechender Förderung aber ausgeschlossen bleibe. Denn nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz können nur Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Dies "erscheint nicht mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vereinbar", so die EU-Kommission in ihrer Kritik.

Weiters sei es nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz unzulässig, Wohnungen im Ausland zu finanzieren. Dies wieder "verstößt möglicherweise gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und den freien Kapitalverkehr", hält die EU-Kommission in einem Schreiben fest.


Die in dem Schreiben der EU-Kommission aufgerissene Problematik betrifft aber nicht nur das Bundesland Salzburg, sondern mehr oder weniger die Wohnbauförderungsgesetze aller österreichischen Bundesländer.

 

Ein weiteres Mahnverfahren betraf die Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln zur Errichtung eines Seniorenheims in Leogang an einen gemeinnützigen Wohnbauträger (Bergland). Ein privater Bauträger (pm1-Projektmanagement) beschwerte sich darüber in Brüssel und bekam Presseberichten zufolge von der EU-Kommission recht. Dies könnte wiederum zu europaweiten Ausschreibungen bei Bauvorhaben für den gemeinnützigen Wohnbau führen.

 

Die Wohnungspolitik der Europäischen Union hat nun eine neue Dimension bekommen. Gegenstand der Beobachtung durch MIP (Macroeconomic Imbalances Procedure) sind auch die Wohnungsmärkte in den Mitgliedsländern. Es sind Aussagen zur Konformität des österreichischen Wohnbauförderungssystems mit den EU-Vorschriften zu erwarten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage:

 

1.         Wie lauten die Hauptkritikpunkte der EU-Kommission an dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz (bzw. an den österreichischen Wohnbauförderungsgesetzen)?

 

2.         Wie ist der Stand, des durch die EU-Kommission eingeleiteten Beschwerdeverfahrens gegen Österreich betreffend die Wohnbauförderung in Salzburg?

 

3.         Welche Stellungnahme hat die Republik Österreich (bzw. dem Land) im Zuge dieses Beschwerdeverfahrens gegenüber der EU-Kommission abgegeben?

 

4.         Welche Stellungnahmen haben die anderen Bundesländer zu der von der EU-Kommission aufgerissenen Problematik abgegeben?
Gibt es eine gemeinsame Stellungnahme der Verbindungskonferenz der Bundesländer?
Wenn ja, wie lautet diese?

 

5.         Wie ist die weitere Vorgangsweise der Republik Österreich, um die erfolgreiche Wohnbauförderung in Österreich abzusichern?

 

6.         Was sind die Konsequenzen aus dem Beschwerdeverfahren der Firma pm1-Projektmanagment bzw. der Auffassung der EU-Kommission gegen das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz?

 

7.         Wie lautet dazu die österreichische Position?

 

8.         Welche Maßnahmen sind durch das Ressort grundsätzlich geplant, um die erfolgreiche Salzburger Wohnbauförderung – wie auch die Wohnbauförderung in den andern Bundesländern – weiterhin zu gewährleisten?

 

9.         Welche Empfehlungen wurden im Rahmen des Frühwarnsystems zur Prävention und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (MIP) bisher zu den österreichischen Wohnungsmärkten und damit zu den Wohnbauförderungsgesetzen der Bundesländern abgegeben?

 

10.      Welche Position wird zum sozialen bzw. gemeinnützigen Wohnbau in Österreich eingenommen?
Gibt es bereits diesbezügliche Empfehlungen von MIP?