13348/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2012
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A  N  F  R  A  G  E

 

der Abgeordneten Huber,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend mögliche bewusste Verfahrensverschleppung

in der Causa GZ 502 St 50/10 z

 

Im Verfahren GZ 502 St 50/10 z wird trotz Urgenz des betroffenen Bürgers insbesondere aber dessen Rechtsvertretung seit Februar 2010 von Seiten der Staatsanwaltschaft keine Entscheidung getroffen.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage

 

1.     Ist Ihnen bzw. Ihrem Ministerium der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

2.    Welcher Staatsanwalt/welche Staatsanwältin ist dafür zuständig, dass dieses Verfahren schon seit 2010 verschleppt wird?

3.    Was werden Sie unternehmen, damit dieses Verfahren endlich abgeschlossen wird?

4.    Können Sie ausschließen, dass politische Einflussnahme der Grund für die Verschleppung dieses Verfahrens ist?

5.    Können Sie ausschließen, dass die Verschleppung politisch motiviert ist?