13349/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.12.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den
Bundeminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Streichung des Mobilitätszuschusses für behinderte Menschen
Mit Wirkung von 01.01.2012 wird der Mobilitätszuschuss aufgrund eines Erlasses Ihres Ministeriums nun nicht mehr an behinderte Personen, die eine Pension beziehen und einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ausbezahlt. Damit wird Menschen mit Behinderung die Möglichkeit genommen, ein selbstbestimmtes Leben bzw. Arbeitsleben zu führen. Gerade diese Chance, einen Beruf ausüben zu können, soll durch diese Kürzung nicht genommen werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Menschen sind von dieser Maßnahme betroffen?
2. Welche Summe spart sich der Staat durch diese Streichung des Mobilitätszuschusses an behinderte Menschen, die eine Pension beziehen und einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen?
3. Wie ist es zu dieser Entscheidung gekommen und was ist die Begründung dafür?