13349/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den

Bundeminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Streichung des Mobilitätszuschusses für behinderte Menschen

 

BEGRÜNDUNG

 

Mit Wirkung von 01.01.2012 wird der Mobilitätszuschuss aufgrund eines Erlasses Ihres Ministeriums nun nicht mehr an behinderte Personen, die eine Pension beziehen und einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ausbezahlt. Damit wird Menschen mit Behinderung die Möglichkeit genommen, ein selbstbestimmtes Leben bzw. Arbeitsleben zu führen. Gerade diese Chance, einen Beruf ausüben zu können, soll durch diese Kürzung nicht genommen werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Menschen sind von dieser Maßnahme betroffen?

           

2.    Welche Summe spart sich der Staat durch diese Streichung des Mobilitätszuschusses an behinderte Menschen, die eine Pension beziehen und einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen?

 

3.    Wie ist es zu dieser Entscheidung gekommen und was ist die Begründung dafür?