13351/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.12.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Insassentelefonie im Strafvollzug
In allen österreichischen Justizanstalten wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz Telefonanlagen für die Telefongespräche von Insassen installiert. Diese Telefonanlagen sollen den Insassen die Möglichkeit bieten Telefongespräche mit ihren Angehörigen, Rechtsbeiständen, Betreuungsstellen, öffentlichen Stellen usw. zu führen, bzw. den Verwaltungsaufwand und die Überwachung von Telefongesprächen (Eingabe und Verbindung der bewilligten Telefonnummern usw.) für die Vollzugsverwaltung minimieren.
Die Funktionsweise dieser Anlagen sollte sich als einfach gestalten. Telefonnummern, welche der Insasse anrufen darf, werden einmalig im System freigegeben (seit 2009 ausschließlich in der IVV). Die angerufenen Telefonnummern und die Dauer werden vom System aufgezeichnet.
Die in U-Haft befindlichen Insassen müssen bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim Richter um Telefonerlaubnis unter Angabe von Name und Telefonnummer der Person ansuchen.
Einem Missbrauch ist etwa ganz leicht dann möglich, wenn ein Häftling mit einem falschen PIN-Code bzw. einer falschen Haftraumnummer telefoniert. Besonders bedenklich stellt sich das System etwa dann dar, wenn auf einer Abteilung (z.B. in der JA Wien Josefstadt) U-Häftlinge und Strafhäftling untergebracht sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wann genau wurde dieses System der Insassentelefonie eingeführt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach einzelnen Justizanstalten)
2. Wie viele Geräte wurden gesamt Angeschafft? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach einzelnen Justizanstalten, Anzahl der Geräte und unterschiedlicher Kosten der verschiedenen Systeme pro Gerät)
3. Wie viele Geräte sind derzeit gesamt im Einsatz? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach einzelnen Justizanstalten)
4. Wie hoch waren die Kosten für den Beschaffungsvorgang an sich? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Beratungskosten, Kosten der Ausschreibung, etc. sowie an wen die Zahlungen geleistet wurden)
5. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Beschaffung der Insassentelefonie? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Kostenstellen, sowie nach einzelner Justizanstalt)
6. Wie hoch sind die laufenden Kosten für die Insassentelefonie? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach einzelnen Kostenstellen wie etwa: Wartungskosten, Telefongebühren, und dergleichen, sowie nach einzelner Justizanstalt)
7. Welche verschiedenen Software- bzw. EDV-Systeme (z.B. Fox-Tronic) sind in den Justizanstalten im Einsatz (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelne Justizanstalten)
8. Wurde auf mehrere verschiedene Systeme zurückgegriffen?
8.1 Wenn ja, warum?
9. Wie viele Anbieter haben sich an der Ausschreibung beteiligt für die Insassentelefonie beteiligt?
10. Wie war der zeitliche Ablauf bei der Ausschreibung?
11. Nach welchen Kriterien wurden die einzelnen Systeme?
12. Welche Kriterien waren ausschlaggebend für die nun eingesetzten Systeme?
13. Wie gestalten sich die Angebote der einzelnen Anbieter aus?
14. Werden einzelne Komponenten der Insassentelefonie (etwa Hardware (Apparate) und Software) von verschiedenen Unternehmen bereit gestellt?
14.1 Wenn ja, aus welchem Grund?
14.2 Wenn ja, welche verschiedenen "Hardwaresysteme" von welchen Anbietern sind in den einzelnen Justizanstalten analog der Frage 2 im Einsatz?
14.3 Wenn ja, gibt es Kriterien- bzw. Fehlerkataloge die ein Zuordnen von Verantwortlichen Firmen zur Fehlerbehebung möglich machen?
14.4 Wenn ja, ist es in diesem Zusammenhang schon zu Komplikationen gekommen und wenn ja, zu welchen?
14.5 Wenn ja, stehen die einzelnen Anbieter der Komponenten untereinander in Kontakt und wenn ja, in welcher Art und Weise (z.B. Servicekooperation)
15. Stehen Firmen, welche Komponenten für die Insassentelefonie zur Verfügung stellen im Zusammenhang mit der Telekom Austria und wenn ja, wie genau?
16. Wie viele Störfälle hat es seit der Einführung gegeben? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Justizanstalt und Jahr)
18. Wie viele Missbräuche der Insassentelefonie durch Häftlinge sind Ihnen seit Einführung bekannt und welche Maßnahmen wurden ergriffen um diese zu verhindern? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Justizanstalt und Jahr)
19. Welche Überwachungsmöglichkeiten stehen den Justizwachebeamten hinsichtlich Missbrauch der Insassentelefonie zur Verfügung?
20. Auf welche Art werden Rufnummern überprüft, wenn es sich um Geheimnummern handelt?
21. Auf welche Art werden Rufnummer überprüft, wenn es sich um ausländische Rufnummern handelt?
22. Wie werden bei nicht nachvollziehbaren Rufnummern Missbrauchsfälle ausgeschlossen?
23. Kann in gemischten Anstalten (Straf- und Untersuchungshaft) ein Missbrauch hinsichtlich Telefonie durch Untersuchungshäftlingen ausgeschlossen werden und wenn ja, wie?
24. Sind Beschwerdeschreiben o.ä. von Bediensteten an die VD bzw. an das Justizministerium ergangen?
24.1 Wenn ja, wie viele und wie wurde darauf reagiert? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Datum, Grund des Schreibens und Art der Behandlung seitens des Ministeriums)
25. Sind Meldungen hinsichtlich von Missbrauch der Insassentelefonie bekannt?
25.1 Wenn ja, wie viele und wie wurde darauf reagiert? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Datum, Grund des Schreibens und Art der Behandlung)