13353/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Venier

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Maßnahmen der Justiz nach dem JUSO-Brandanschlag 2012 in Innsbruck

 

Nach einem Brandanschlag auf die von der SPÖ Tirol angemieteten Vereinsräumlichkeiten der Innsbrucker Jusos in der Ing.-Etzel-Straße im Vorfeld der Innsbrucker Gemeinderatswahlen 2012 konnte die „Tiroler Tageszeitung“ in ihrer Ausgabe vom 05.04.2012 davon berichten, dass der Täter aus den eigenen Reihen des Vereins stamme. Dies war insofern besonders peinlich, als die Führung der Jusos Tirol am Wochenende nach dem Anschlag noch eine Aussendung unter dem Titel „Rechtsextremer Brandanschlag auf sozialistische Jugendorganisation“ ausgesandt hatte.

So stellte sich heraus, dass ein 18-Jähriger, der wie eine 17-jährige Vorarlbergerin im Zuge des Anschlages verletzt (Rauchgasvergiftung) wurde, sich bei den Vernehmungen in Widersprüche verwickelt hatte und schließlich eingestehen musste, dass er die Brände selbst gelegt hatte. Als Motiv gab er an, dass er höhere mediale Aufmerksamkeit für geplante Presseaussendungen erhalten wolle. Die 17-Jährige habe seinen Aussagen zufolge nichts mit der Sache zu tun – er habe allein gehandelt. Der Mann wurde daraufhin wegen Brandstiftung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

 

                                                                                           

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1. Sind die Ermittlungen in der angeführten Causa bereits abgeschlossen?

 

2. Falls ja, wurden Strafverfahren eröffnet und wer wurde angeklagt?

 

3. Sind allfällige Strafverfahren bereits abgeschlossen?

 

4. Falls ja, welche Urteile wurden gesprochen?

 

5. Falls keine Strafverfahren eingeleitet wurden, warum ist dies unterblieben?