13362/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Peter Stauber

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Berücksichtigung von Asylwerber im Rahmen des Finanzausgleichs als Gemeindebürger

Österreich bekennt sich als ein im internationalen Vergleich sehr wohlhabender Staat richtigerweise zu humanitären Werten und selbstverständlich auch zu seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Daher ist das Gewähren von Asyl für in ihrer Heimat aus den verschiedensten Gründen verfolgte Menschen in Österreich auch weitestgehend unbestritten.

Wegen der inzwischen großen Anzahl von Asylwerbern mussten bereits verstärkt Betreuungseinrichtungen in mehreren österreichischen Gemeinden geschaffen werden. So wurden beispielsweise in Kärnten Sankt Andrä, Sankt Kanzian, Kirchbach im Gailtal, Sankt Urban oder Straßburg, teilweise allerdings ohne die betroffenen Gemeinden vorab zu informieren, als Standorte für Betreuungseinrichtungen für Asylwerber herangezogen. Selbstverständlich nutzen die dort untergebrachten Asylwerber auch die gesamte Infrastruktur und die übrigen Gemeindeeinrichtungen. Dadurch entstehen häufig ungeplante Mehrkosten für diese Gemeinden. Um die notwendige Akzeptanz für die Asylwerber unter der Bevölkerung zu stärken und die Mehraufwendungen der betroffenen Gemeinden anzuerkennen, sollten die in den Gemeinden untergebrachten Asylwerber auch im Rahmen des Finanzausgleichs als Gemeindebürger berücksichtigt werden.

Zwar werden bereits heute Asylwerber als ordentliche Gemeindebürger angemeldet, in der Aufteilung der Ertragsanteile werden sie jedoch nicht berücksichtigt. Aus den oben angeführten Gründen wäre es nur konsequent, Asylwerber als ordentliche Gemeindebürger künftig auch in der für die Aufteilung der Ertragsanteile im Rahmen des Finanzausgleichs herangezogenen Gemeindebewohnerzahl zu berücksichtigen.


Die Unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.      Was werden Sie unternehmen, um künftig auch Asylwerber, die als ordentliche Bewohner in den jeweiligen Gemeinden gemeldet sind, in der Aufteilung der Ertragsanteile im Rahmen des Finanzausgleichs zu berücksichtigen?

2.      Haben Sie in dieser Angelegenheit bereits Gespräche mit den Landeshauptleuten beziehungsweise den Finanzlandesräten der Bundesländer aufgenommen oder haben Sie vor, demnächst diesbezügliche Gespräche zu führen?

3.      Wenn Sie künftig Asylwerber, die als ordentliche Bewohner in den jeweiligen Gemeinden gemeldet sind, weiterhin nicht in der Aufteilung der Ertragsanteile im Rahmen des Finanzausgleichs berücksichtigen wollen, welchen anderen finanziellen Ausgleich wollen Sie dann den betroffenen Gemeinden im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs zur Verfügung stellen?