13364/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Nebengeschäfte von niedergelassenen ÄrztInnen II“

Mit der J 3895/XXIV.GP vom 10. Dezember 2009 stellte der Fragesteller Abg. z. NR Mag. Johann Maier und GenossInnen eine parlamentarische Anfrage zu Nebengeschäften von niedergelassenen Ärzten bereits. Die Anfrage war damals wie folgt begründet:

In vielen Arztpraxen werden zusätzlich neben der ärztlichen Behandlung durch ÄrztInnen oder deren Sprechstundenhilfen Nahrungsergänzungsmittel/diätische Lebensmittel/Kosmetika/Drogeriewaren/Medizinprodukte angeboten und verkauft. Das wird aber zunehmend zum Problem – Kein Patient wird nein sagen, wenn der Herr Doktor meint, er hätte da was, dass vielleicht bei xxx hilft und die Sprechstundenhilfe verkauft das dann gleich mit. Dies ist konsumentenpolitisch generell nicht unproblematisch. Besonders problematisch ist es aber, wenn beispielsweise dabei Nahrungsergänzungsmittel in der Ordination als „Arzneimittelersatz" angeboten und verkauft werden. Oft werden derartige Produktangebote von ÄrztInnen auch nur vermittelt. Unbestritten ist, dass niedergelassene ÄrztInnen für diese Vermittlungs- bzw. Verkaufstätigkeit über entsprechende Befugnisse verfügen müssen.“

 

Diese Begründung gilt jetzt noch genauso, wie damals. Denn diese Nebengeschäfte in Arztordinationen haben weiter zugenommen und führen immer wieder zu PatientInnenbeschwerden und Anfragen. So erhielt der Fragesteller nachstehende Informationen.

 

„…Viele Kollegen wissen nicht, dass Nicapur eine 100%ige Tochter von Biogena ist. Biogena versucht seine sinkenden Umsätze im Ärztevertrieb durch ein vermehrtes Engagement in den Apotheken via Nicapur zu kompensieren.

Biogena betreibt seit Jahren ein System des Handels mit Nahrungsergänzung, wobei

Ärzte ihren Patienten ein, meist aber mehrere NEMs von Biogena verordnen, die Verordnung an Biogena faxen und damit den Versand an den Patienten veranlassen.

 

Die Patienten glauben, dass ihr Arzt die Präparate aus Überzeugung verordnet hat und wissen nicht, dass ihr Arzt von Biogena 25-30% des Verkaufswertes als Beratungshonorar erstattet bekommt. Sollte der Patient später so ein Präparat in einem der Biogenashops nachkaufen (was wegen des überhöhten Preises hoffentlich nicht allzu oft vorkommt) bekommt der Arzt ebenfalls sein Honorar.

Biogena macht das sehr professionell und ist mit Abstand der größte Player auf diesem einträglichen Gebiet…“

 

Zunehmend finden sich in Arztpraxen auch Prospekte von Unternehmen (z.B. DM) in denen Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte o.ä. angeboten werden, oft verbunden mit einem Kaufgutschein (z.B. elmex).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

Anfrage:

 

1.             Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit es zukünftig zu keiner Verknüpfung von medizinischer Behandlung mit dem Kauf oder der Vermittlung von Nahrungsergänzungsmittel (NEM) oder anderen Produkten in Arztpraxen kommt?

 

2.             Wie viele ÄrztInnen verfügen nach Kenntnis des Ressorts über eine Gewerbeberechtigung für den Handel mit Lebensmitteln (NEM), für den Handel mit Drogeriewaren oder für den Handel mit Medizinprodukten bzw. der Vermittlung dieser Produkte (Aufschlüsselung auf Branchen und Bundesländer)?
Oder: Wie viele diesbezügliche Gewerberechtliche Standorte sind per Adresse Arztordinationen ausgewiesen?

 

3.             Ist es möglich, Aussagen über die Anzahl von MitarbeiterInnen (z.B. Ordinationsgehilfinnen) in Arztpraxen zu treffen, die über die dafür notwendigen Gewerbeberechtigungen verfügen, derartige Verkäufe bzw. Vermittlungen durchführen (Standort Arztordinationen)?

 

4.             Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen dürfen niedergelassene ÄrztInnen in ihren Arztpraxen Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel, kosmetische Produkte, Drogeriewaren oder Medizinprodukte o.ä. anbieten und verkaufen oder diese vermitteln?

5.             Wie viele niedergelassene ÄrztInnen verfügen aktuell über eine oder mehrere dementsprechende gewerberechtliche Befugnisse (Aufschlüsselung auf Branchen und Bundesländer)?

6.             Ist es zulässig, dass niedergelassene ÄrztInnen Nahrungsergänzungsmitteln oder andere Produkte Patientinnen oder Patienten verordnen, die diese dann per Nachnahme (Versand) erhalten und der Arzt dafür ein Beratungshonorar (von 20 – 35 %) erhält?

 

7.             Werden Sie für ein Verbot des Verkaufs und der Vermittlung von Nahrungsergänzungsmitteln, diätischen Lebensmitteln, kosmetischen Produkten, Drogeriewaren oder Medizinprodukten in Arztpraxen eintreten?

8.             Muss der zuständigen Ärztekammer bzw. bei KassenärztInnen den zuständigen Krankenversicherungsträgern diese Form von Nebengeschäften gemeldet werden?
Wenn nein, warum nicht?

 

9.             Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für KassenärztInnen eine diesbezügliche Meldepflicht an den betreffenden Krankenversicherungsträger normiert wird?
Oder werden Sie überhaupt für eine gesetzliche Meldepflicht im Ärztegesetz eintreten?

 

10.         Wird das Ressort eine lebensmittelrechtliche Überprüfung von Nahrungsergänzungsmitteln und andere Produkte veranlassen, die in Arztordinationen verkauft werden, insbesondere auch hinsichtlich der Kennzeichnung?

 

11.         Wurden die Produkte (NEM) der „Nicapur-Linie“ bereits lebensmittelrechtlich überprüft?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?

 

12.         Gibt es eine Regelung über die Auflage von Prospekten privater Handelsunternehmen über NEM etc. in Arztordinationen?