13370/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Platzverbot am Grazer Freiheitsplatz am 23.11.2012

BEGRÜNDUNG

 

Die FPÖ hielt am 23. November auf dem Grazer Freiheitsplatz ihre Abschlusskundgebung für die Gemeinderatswahl in Graz ab. Zum ersten Mal sprach dabei die Landespolizeidirektion Steiermark gemäß § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBL. Nr. 191/566 bei einer Parteiveranstaltung ein Platzverbot aus. Die Verordnung mit folgender Begründung war sowohl auf der Homepage der Stadt Graz als auch an den Absperrungen rund um den Freiheitsplatz publiziert:

„Aufgrund bestimmter Tatsachen ist anzunehmen, dass an den vorhin beschriebenen Örtlichkeiten eine allgemeine Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit mehrerer Menschen entstehen wird, sodass von der Landespolizeidirektion Steiermark als Sicherheitsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz das Betreten des Gefahrenbereiches und der Aufenthalt in ihm verboten und die Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung erklärt wird.

Im Gefahrenbereich dürfen sich nur folgende Personen aufhalten:

Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Angehörige der Rettung, Angehörige der Feuerwehr, Personen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landespolizeidirektion Steiermark.“

 

Medienberichten und eigenen Beobachtungen zufolge verliefen die Proteste gegen die Veranstaltung hinter der Absperrung mehr als friedlich. Zu Zwischenfällen kam es allerdings an einem der Eingänge zum Platz (beim Schauspielhaus Graz), als die Abg. zum NR Mag.a Judith Schwentner und Abg z. LT Michel Reimon Zugang zum Platz haben wollten. Bei Abg. Schwentner wurde der Amtsausweis akzeptiert, Abg Reimon wurde von mehreren Polizisten mit Körpergewalt der Zugang verwehrt – und das, obwohl er seinen Dienstausweis als Abgeordneter gezeigt und deklariert hatte, dass er seiner politischen Arbeit nachgehe.


Die Beamten verweigerten den beiden ihre Dienstnummern, es kam zu Gesprächen mit Hofrat Dr. Gerhard Lecker von der Sicherheits- und Kriminalpolizeiliche Abteilung und dem Sprecher der Sicherheitsdirektion Steiermark Maximilian Ulrich, die beide wiederholt versicherten, dass die Polizei und nicht Mitarbeiter der FP über den Zugang zum Platz entscheiden und dass es nur ein Missverständnis sein könne, dass trotz Vorzeigen eines Dienstausweises der Zutritt zur Veranstaltung verweigert wurde.

Foto- und Videomaterial belegt hingegen, dass Zivilpersonen, offenkundig der FPÖ nahe stehend, an den jeweiligen Zugängen entschieden, wer den Platz betreten darf und wer nicht. Das erfolgte durch aktive Kontrolle bzw. Nicken in Richtung Exekutivbeamte.

Es wurde außerdem versichert, dass die Abgeordneten die Veranstaltung problemlos besuchen könnten. Als Michel Reimon das daraufhin vor den Augen des Polizeisprechers nochmal versuchte, wurde er erneut mit körperlicher Gewalt gestoppt. Ohne vorherige verbale Aufforderung, ohne Versuche, gelindere Mittel anzuwenden. Von denselben Beamten, die zuvor schon den Dienstausweis kontrolliert hatten.

Auch einer Journalistin des Falters wurde bei einem weiteren Versuch der Eintritt verwehrt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Exekutivbeamte waren im Rahmen dieser Veranstaltung im Einsatz?

2.    Wie viel hat der Einsatz gekostet?

3.    Ist es zu Zwischenfällen gekommen?

4.    Wie viele Personen haben an der Veranstaltung der FPÖ am 23.11.2012 teilgenommen, die durch die Polizei mit einem Platzverbot „geschützt“ werden sollte?

5.    Welche bestimmten Tatsachen (nach § 36 SPG) haben die Landespolizeidirektion veranlasst ein Platzverbot zu erlassen?

6.    Die Verwirklichung welcher konkreten Gefahren wurde befürchtet?

7.    Aufgrund welcher Tatsachen war anzunehmen, dass eine allgemeine Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit mehrerer Menschen entstehen würde?

8.    Welche Absprachen hat es seitens der Polizei mit den VeranstalterInnen gegeben?

9.    Nach welchen Kriterien wurde über den Einlass von Personen auf den Platz entschieden?

10.  Wie konnte es sein, dass Zivilpersonen über den Einlass von Personen zum Platz entschieden?


11.  Wer waren die Personen in Zivil an den Eingängen zum Platz, die letztendlich der Polizei über Zeichen Bescheid gaben, wer eingelassen wird oder nicht?

12.  Eine der Zivilpersonen, die über den Zugang entschieden haben, war der Bezirksparteiobmann der FPÖ Weiz, Erich Hafner. Auf welcher rechtlichen Grundlage verwehrten die Polizeibeamten dem LTAbg. Michel Reimon auf Anweisung eines Funktionärs einer anderen Partei den Zugang zu einer politischen Veranstaltung?

  1.  Warum hat Polizeisprecher Maximilian Ulrich gegenüber Medien (z.B. gegenüber dem Standard) behauptet dass „nur Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, nicht vorgelassen wurden“?
  2.  War das eine Falschinformation oder gehen die zuständigen Polizeibehörden und ihr Sprecher Ulrich davon aus, dass von LTAbg. Reimon eine Gefahr ausgeht?
  3.  Wie wird begründet, dass dem Landtagsabgeordneten Michel Reimon der Zugang zum Platz verweht wurde?
  4.  Videos zeigen, dass während Michel Reimon der Zugang verweigert wurde, am selben Eingang andere Zivilpersonen von FP-Funktionären persönlich begrüßt und durchgelassen wurden. Wie wird begründet, dass für diese Personen das Platzverbot nicht galt?