13372/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „NS-Verbotsgesetz 1947 sowie Verhetzung - Anzeigen und

strafgerichtliche Erledigungen 2012“

 

Mit der AB 10084/XXIV.GP vom 23.02.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann Maier zur ähnlich lautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele rechtsextreme und ausländerfeindliche Straftaten gab es im Jahr 2012
(Aufschlüsselung nach Gerichte bzw. StA)?

Welche einzelnen Tatbestände wurden angezeigt?

 

2.      Zu wie vielen Strafanzeigen nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 kam es im Jahr 2012?
Welche einzelnen Tatbestände des NS-Verbotsgesetzes wurden angezeigt
(Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. StA)?

 

3.      Wie sieht für das Jahr 2012 die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach
Gerichten bzw. StA)?
In wie vielen Fällen kam es zu einer Anklageerhebung?

In wie vielen Fällen handelte es sich bei den Verurteilten um Rückfallstäter bzw. Wiederholungstäter?


4.      Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen nach dem Verbotsgesetz 1947 im Jahr 2012 erledigt (Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. StA)?

 

5.      Wie viele Strafanzeigen wurden im Jahr 2012 zurückgelegt (Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. StA)?

 

6.      Wie viele dieser Verfahren wurden im Jahr 2012 eingestellt bzw. abgebrachten (Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. StA)?

 

7.      In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?

Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (jeweils Aufschlüsselung nach
Gerichten bzw. StA)?

 

8.      Zu wie vielen Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz 1947 kam es im Jahr 2012?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Gerichten
bzw. StA)?

 

9.      Zu wie vielen Freisprüchen kam es im Jahr 2012?

 

10.  Wie viele Verfahren waren mit 31.12.2012 noch nicht entschieden
(Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. StA)?

 

11.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz 1947 kam es in den Jahren 2008 bis 2012 nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik (Aufschlüsselung der Verurteilungen nach Jahren)?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Gerichten)?

 

12.  Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 283 StGB (Verhetzung) kam es im Jahr 2012
(Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. StA)?

 

13.  Wie sieht für das Jahr 2012 die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. StA)?
In wie vielen Fällen handelte es sich bei den Verurteilten um Rückfalls- bzw. Wiederholungstäter?

 

14.  Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen nach § 283 StGB im Jahr 2012 erledigt
(Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. StA)?

In wie vielen Fällen kam es zu einer Anklageerhebung?


15.  Wie viele Strafanzeigen wurden im Jahr 2012 zurückgelegt (Aufschlüsselung nach
Gerichten bzw. StA?

 

16.  Wie viele dieser Verfahren wurden im Jahr 2012 eingestellt bzw. abgebrochen (Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. StA)?

 

17.  In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt?

Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (jeweils Aufschlüsselung nach
Gerichten bzw. StA)?

 

18.  Zu wie vielen Verurteilungen wegen Verhetzung kam es im Jahr 2012?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Gerichten
bzw. StA)?

 

19.  Zu wie vielen Freisprüchen kam es im Jahr 2012?

 

20.  Wie viele Verfahren waren mit 31.12.2012 noch nicht entschieden
(Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. StA)?

 

21.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen wegen Verhetzung kam es in den Jahren 2008 bis 2012 nach der gerichtlichen Kriminalstatistik (Aufschlüsselung der Verurteilungen auf Jahre)?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Gerichten
)?

 

22.  Welche speziellen Probleme werden seitens des Ressorts bei der strafrechtlichen
Verfolgung dieser Delikte gesehen?
Sehen Sie Probleme bei der Geschworenenzuständigkeit?