13375/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen gegen Spitzenbeamte im Justizministerium

BEGRÜNDUNG

 

Das Wirtschaftsmagazin „Format“ hat am 7. Dezember 2012 folgenden Artikel veröffentlicht:

„Verrat im Justizpalast?

Die Korruptionsjäger ermitteln gegen Spitzenbeamte im Justizministerium. Auch der mächtige Strafsektionschef Christian Pilnacek geriet kurz ins Visier der Ermittler.

Atemberaubend ist sein Einfluss. Als Chef der Sektion IV im Justizministerium entscheidet Christian Pilnacek in clamorosen Strafverfahren gegen korrupte Banker, Manager oder Politiker über Anklageerhebung oder Verfahrenseinstellung.

Das ist wahre Macht: Egal was Staatsanwälte über Werner Faymann, Julius Meinl oder rund um die Telekom Austria herausfinden, das letzte Wort hat immer Pilnacek. Denn als Leiter der Fachaufsicht handelt er für den Justizminister. Auch Gesetzesänderungen im Strafrecht wandern stets über seinen Schreibtisch. Als oberster Straflegistiker ist das sein Vorrecht.

Der ausgebildete Richter und frühere Oberstaatsanwalt Pilnacek ist aber auch der lange Arm des Ministers im Strafjustizbereich. So kontrolliert Pilnacek alle lokalen Staatsanwaltschaften, die vier Oberstaatsanwaltschaften sowie die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). Im Namen des Justizministers gibt Pilnacek sogar Weisungen wie zuletzt in der Inseratenaffäre. Der Staatsanwalt wollte einstellen, Pilnacek exekutierte die Karl-Weisung: Das Verfahren gegen Faymann sei fortzusetzen. Ein weiteres Privileg des Strafsektionschefs: In laufende Strafverfahren erhält er umfassenden Einblick und maximalen Einfluss. Ob Buwog, Eurofighter oder Hypo Alpe Adria: Pilnacek weiß alles darüber, weil an ihn berichtet werden muss.

Wirbel im Palais Trautson

Seit wenigen Wochen stellen sich einflussreiche Beamte im Palais Trautson, dem Sitz des Justizministeriums, eine Frage: Was weiß Christian Pilnacek über den Korruptionsfall mit der Aktenzahl 4 St 107/11x? Es handelt sich um ein Verfahren, wo es um Geheimnisverrat im Justizpalast geht. Laut FORMAT exklusiv vorliegenden Informationen soll auch der mächtige Pilnacek kurz ins Visier des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK) geraten sein. Das Verfahren wurde sehr rasch eingestellt.

Kurze Rückblende: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt seit einem Jahr gegen die Lobbyisten Martin Standl und Christoph Pöchinger wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch, was beide kategorisch bestreiten. Zudem wird gegen eine Reihe hoher Justizbeamter ermittelt, die des Geheimnisverrats verdächtigt werden. Standl war früher im Kabinett von Ex-FP-Justizminister Dieter Böhmdorfer, Pöchinger war der Sprecher von Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, und beide gehören der schlagenden Burschenschaft Suevia an. Pilnacek ist mit beiden eng befreundet und sogar Pöchingers Trauzeuge. Diese Nähe brachte den Sektionschef ins Visier des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung.

Denn die seit November 2011 laufenden Ermittlungen brachten zutage, dass sich Pilnacek oft mit Pöchinger und Standl traf. Besonders beliebter Treffpunkt war "Das Schwarze Kameel“ in der Wiener Innenstadt, wie verdeckte Ermittler herausfanden. Der im Dezember 2011 erstmals aufkeimende Verdacht der BAK-Spürnasen: Bei den Treffen könnten Insiderinformationen über laufende Verfahren ausgetauscht worden sein. Darum wollten die BAK-Beamten die Telefone von Pilnacek abhören, um das zu prüfen.

Staatsanwälte bremsen

Doch wie reagiert Österreichs Strafjustiz, wenn ihr oberster Chef (auf Beamtenebene) von strafrechtlichen Ermittlungen erfasst wird? Die Antwort: mit Widerstand. Zunächst passierte gar nichts. Drei Monate mussten vergehen, bis sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft mit dem heiklen Thema befasste - und das auch nur auf Druck des BAK, das in einem Anlassbericht um einen schriftlichen Ermittlungsauftrag gegen Pilnacek ersuchte.

"Es besteht der Verdacht, dass Christian Pilnacek ihm ausschließlich kraft seines Amtes anvertraute bzw. zugänglich gewordene Geheimnisse offenbarte, deren Offenbarung geeignet sind, ein öffentliches oder berechtigtes privates Interesse zu verletzen, wodurch der Tatbestand des Paragraf 310 Strafgesetzbuchs erfüllt wäre“, heißt es in dem BAK-Bericht vom 16. März 2012. "Weiters besteht der Verdacht, dass Christian Pilnacek mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbrauchte, wodurch der Tatbestand des Paragraf 302 Strafgesetzbuch erfüllt wäre.“ FORMAT distanziert sich explizit von diesen Vorwürfen, die Pilnacek strafrechtlich relevantes Verhalten unterstellen.

Der Inhalt des BAK-Berichts darf aus medienrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden, weil er sich auf Telefonüberwachung bezieht. Eine Veröffentlichung wird mit bis zu 100.000 Euro bestraft. Fakt ist: Der Inhalt ist zwar politisch hochbrisant, aber eben nicht strafrechtlich relevant.

Im Justizministerium werden alle Vorwürfe gegen Christian Pilnacek kategorisch zurückgewiesen. "Das Verfahren wurde eingestellt“, sagt Sven Pöllauer, Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft kam nach reiflicher Prüfung zum Ergebnis, dass es keinen Hinweis auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten gab. Pilnaceks Tadellosigkeit sei somit amtlich.

Aufklärungswürdig ist hingegen, wie die Pilnacek weisungsgebundenen Strafbehörden mit dem Fall umgegangen sind. "Es gab keinen konkreten Anfangsverdacht, um ein Verfahren zu eröffnen“, sagt Erich Mayer, Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft. "Wir haben nach Paragraf 190 Strafprozessordnung eingestellt, eine Einstellung aus rechtlichen Gründen.“ Lästige Telefonüberwachungen und unangenehme Verhörsituationen blieben Pilnacek somit erspart. "Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft alle Vorwürfe als haltlos eingestuft hat“, sagt Pilnacek. "Ich habe Privates und Berufliches immer strikt getrennt.“ Ihn ärgert, dass Pöchinger und Standl mit seinem Namen "geprahlt“ haben, was ihm Troubles bescherte.

Strafrechtlich mag Pilnacek aus dem Schneider sein. Doch politisch fängt die Causa erst richtig an zu brodeln. Immerhin ist Pöchinger nicht nur Pilnaceks Freund, sondern auch Beschuldigter im Telekom-Skandal. Er und Standl stehen sogar in Kontakt mit Telekom-Kronzeuge Gernot Schieszler. Beide haben PR-Beratungsmandate in der Aliyev-Affäre rund um den kasachischen Ex-Botschafter und in der Meinl-Affäre. Dass sich der Strafrechtssektionschef mit Beschuldigten trifft, darf ihm vorgeworfen werden.

Andere hohe Justizbeamte werden durch "Amtsvermerke zum Tagebuch 608 St 1/08w“, die der Meinl-Staatsanwalt Bernhard Löw verfasst hat, in Bedrängnis gebracht. Darin schreibt Löw, dass er zur eigenen Überraschung von einem "Vertreter des Julius Meinl“ mit Insiderinformationen aus dem Meinl-Strafverfahren konfrontiert wurde, die nur wenige im Justizministerium hatten. Laut Amtsvermerk vom 20. Dezember 2011 entstand Löws Verdacht in einem Gespräch über den von Meinl im Vorjahr "eingebrachten Antrag auf Herabsetzung der Kaution“. Zur Erinnerung: Im April 2009 musste Julius Meinl eine Rekordkaution von 100 Millionen Euro zahlen, um aus der Untersuchungshaft freizukommen. Das Geld will er zurück.

"Übliche Betrunkene“

Meinls Antrag werde abgelehnt, sagte Löw zum Meinl-Vertreter, worauf der verwundert antwortete, dass "die ‚üblichen Betrunkenen‘ kundgetan hätten, dass man überlege, sich doch mit einer Rückerstattung von einem erheblichen Teil der Kaution einverstanden zu erklären, zumal das Verfahren ja in eine andere Richtung gehe“. Zudem habe er gehört, dass die Justiz sich nun auf Direktoren der Meinl European Land konzentriere und unter dem Titel "Auslandstaten von Ausländern“ abhandeln wolle. Die "Problemstellung Auslandstaten von Ausländern (sowie) die Rückzahlung von einem Teil der Kaution und die Frage, inwiefern es allenfalls möglich wäre, eine ‚schnelle‘ Anklage gegen die Direktoren der MEL einzubringen“, waren ausschließlich bei zwei Dienstbesprechungen im Oktober und Dezember 2011 Thema.

"In den jeweiligen Niederschriften finden sich keine Ausführungen zu den oben genannten Themen“, schreibt Staatsanwalt Löw. Das lässt den logischen Schluss zu, dass ein Teilnehmer beider Dienstbesprechungen geplaudert haben muss. Fünf Personen kommen laut Teilnehmerliste infrage. Neben Oberstaatsanwalt Michael Klackl, der leitenden Staatsanwältin Maria-Luise Nittel und dem leitenden Oberstaatsanwalt Werner Pleischl sind das BMJ-Abteilungsleiter Robert Jirovsky und Pilnacek.

"Nächte im Schwarzen Kameel“

Über die Quelle der Insiderinfo konnte Staatsanwalt Löw dem Meinl-Vertreter Folgendes entlocken: "Es wäre mitunter sehr aufschlussreich, Abende und Nächte im Lokal ‚Das Schwarze Kameel‘ zu verbringen, da man dort einiges über anhängige Verfahren in Erfahrung bringen könne.“ Der Neujahrsempfang der Anwaltskammer sei auch eine Goldgrube für Justiz-News, weil "auch die ‚halbe OStA und das halbe Ministerium‘ regelmäßig anwesend wären und ‚nach dem zweiten Schnitzel‘ die Leute zum Plaudern anfangen“.

Beim Neujahrsempfang erfuhr der Meinl-Vertreter, dass "derzeit keine Anklage erhoben werde, sondern das Gutachten des Sachverständigen abgewartet werde“, schreibt Löw im Amtsvermerk vom 23. Jänner 2012: "Im letzten Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, welcher am 16. Jänner 2012 per Fax an die OStA Wien übermittelt wurde, wurde zur Begründung, warum derzeit bei einer Anklageerhebung mit keiner Verurteilung zu rechnen sei, unter anderem ausgeführt, dass wesentliche Fragen zum objektiven Tatbestand erst durch das Sachverständigengutachten beantwortet werden.“ Der Meinl-Akt ist berichtspflichtig und landete im Justizministerium. Pikant: Pöchinger lobbyiert nicht nur für Meinl, sondern auch für die Anwaltskammer.

Die Untersuchung bezüglich Geheimnisverrats im Meinl-Verfahren ist auch eingestellt worden. Begründung: "Kein konkreter Anfangsverdacht.“ Auch in der Causa Aliyev, wo das BAK eine Verbindung zwischen Pilnacek und einem Aliyev-Gegneranwalt herausgefunden haben will, wurde eingestellt.

Das Tempo, mit dem die komplizierte Verdachtslage gegen Sektionschef Pilnacek geprüft und geklärt wurde, ist jedenfalls verblüffend. Der Fall Buwog dauert drei Jahre, die Telekom-Affäre zwei Jahre, und das Verfahren gegen Justizbeamte läuft seit einem Jahr. Im Fall Pilnacek wurde rasch und zügig ermittelt. So soll es sein.

 

Ob und was an den genannten Vorwürfen in dem obigen Artikel strafrechtlich relevant ist, kann nicht beurteilt werden. Es scheint jedenfalls ungewöhnlich, dass ein strafrechtlicher Anlassbericht des BAK nicht einmal ausreichen soll, um bei der Staatsanwaltschaft einen ausreichenden Anfangsverdacht abzuleiten und klärende Ermittlungen einzuleiten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Beamte Ihres Ministeriums waren von den Ermittlungen des BAK betroffen?

2.    Bei wie vielen dieser Betroffenen kam es mangels konkreten Anfangsverdachts zu keiner Verfahrenseröffnung durch die Staatsanwaltschaft?

3.    Bei wie vielen dieser Betroffenen hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

4.    Bei wie vielen dieser Betroffenen hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in weiterer Folge eingestellt?

5.    Bei wie vielen Betroffenen ist ein Strafverfahren noch anhängig?

6.    Seit wann ist Ihnen bekannt, dass gegen Sektionschef Pilnacek polizeilich ermittelt wurde?

7.    Wegen des Verdachts der Begehung welcher strafbaren Tatbestände wurden polizeiliche Ermittlungen gegen Sektionschef Pilnacek durchgeführt?

8.    Wann wurde die WKStA erstmals von den Verdächtigungen gegen Sektionschef Pilnacek informiert?

9.    Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang vom BAK bei der WKStA gegen Sektionschef Pilnacek angeregt?

10. Auf Basis welcher Verdachtslage wurden die Ermittlungen gegen Sektionschef Pilnacek angeregt?

11. Ist es richtig, dass drei Monate vergehen mussten, bis die WKStA sich mit der Sache befasste?

12. Ist es richtig, dass keine Ermittlungsmaßnahmen von der WKStA in diesem Zusammenhang angeordnet oder durchgeführt wurden?

13. Ist es richtig, dass kein konkreter Anfangsverdacht durch die WKStA festgestellt werden konnte, der die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde?

14. Welche Erkundungen wurden von der WKStA in diesem Zusammenhang unternommen?

15. Sind in den Berichten des BAK Treffen zwischen Pöchinger und Sektionschef Pilnacek dokumentiert?

16. Sind in den Berichten des BAK Treffen zwischen Standl und Sektionschef Pilnacek dokumentiert?

17. Sind in den Berichten des BAK Telefongespräche bzw SMS zwischen Pöchinger und Sektionschef Pilnacek dokumentiert?

18. Sind in den Berichten des BAK Telefongespräche bzw SMS zwischen Standl und Sektionschef Pilnacek dokumentiert?

19. Sind in den Berichten Wahrnehmungen über den Inhalt der Treffen und/oder Telefongespräche zwischen Pöchinger und Sektionschef Pilnacek dokumentiert?

20. Geht aus den Berichten hervor, dass Sektionschef Pilnacek sich bereit erklärt habe, Informationen betreffend der Causa Aliyev an Pöchinger/Standl weiterzugeben?

21. Wenn ja, warum wurden in der Sache keine Ermittlungen eingeleitet?

22. Geht aus den Berichten hervor, dass Sektionschef Pilnacek möglicherweise in Bezug auf die Kronzeugenregelung in der Causa Telekom gemeint haben soll, dass die von Schieszler glatt durchgehen werde?

23. Wenn ja, warum wurden in der Sache keine Ermittlungen eingeleitet?

24. Ist es richtig, dass in der Frage, wie der Meinl-Vertreter an vertrauliche Informationen der Staasanwaltschaft kommen konnte, wegen Fehlens eines konkreten Anfangsverdachts, keine Ermittlungen durchgeführt wurden?

25. Wenn ja, wie wurde der konkreter Anfangsverdacht – insbesondere im Hinblick auf die Verletzung eines Amtsgeheimnisses – verneint?

26. Wurde die OStA Wien über das Vorhaben, die Ermittlungen gegen Sektionschef Pilnacek zu beenden, informiert?

27. Wurden Sie über das Vorhaben, die Ermittlungen gegen Sektionschef Pilnacek zu beenden, informiert?

28. Wie kann bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Beamte der Abteilung IV 5 (Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen) ausgeschlossen werden, dass dies über den Wege der Berichtspflicht von Ermittlungen gegen Ihre Person in Kenntnis gesetzt werden?

29. Hat das Vorgehen dienst- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen für die betroffenen Beamten?

30. Wenn nein, warum nicht?