13378/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.12.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht
in den Bundesländern
In den letzten Jahren hat die Republik Österreich als Dienstgeber die Beschäftigungspflicht behinderter Personen gemäß § 1 des Behindertengesetzes nicht zur Gänze erfüllt. Denn nach den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sind alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten zu beschäftigen. Kommt der Dienstgeber diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht vollständig nach, so hat er für jeden nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichstaxe zu entrichten.
Mit der Erfüllung der vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht könnte der Bund die hohe Wertschätzung der Arbeitsleistung begünstigter Behinderter aufzeigen. Doch es ist davon auszugehen, dass der Bund die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote im Jahr 2012 trotz dieses Ministerratsbeschlusses nicht erfüllt hat und dem Bund daher keine Vorbildfunktion als Arbeitgeber zukommt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1) Inwieweit wurde im Jahr 2011 die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Bundesländern erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?
2) Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Bediensteten mit Behinderungen in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr erhöht werden?
3) Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Bediensteten mit Behinderungen in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2011 seit 1. April 2007 erhöht werden?
4) Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Behinderten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 % in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr erhöht werden?
5) Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Behinderten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 % in den einzelnen Bundesländern seit 1. April 2007 erhöht werden?