13381/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.12.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Widmann
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Auswirkungen der Einführung der Smart Meter auf die Stromkonsumenten
Die Einführung sogenannter intelligenter Messgeräte (smart meters) wurde durch eine entsprechende Änderung des ElWOG sowie die kürzlich seitens des Wirtschaftsministers erlassene Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung beschlossen.
In der öffentlichen Diskussion stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen betreffend die Kostentragung und der dadurch entstehenden Belastungen für die Haushalte und Stromkonsumenten sowie Fragen nach den tatsächlich durch die Einführung von Smart Metern zu realisierenden Einspareffekten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend daher nachstehende
Anfrage
1)
Mit welchen Kosten (einmalig oder aufgeteilt auf Dauer) wird der Konsument in Zusammenhang mit der Einführung der „Smart Meters“ belastet werden, um folgende Fixkosten abzudecken:
1.1 Anschaffungskosten des Smart Meter (Wie hoch sind diese für das jeweilige EVU?)
1.2 Montagekosten des Smart Meter (Wie hoch sind diese?)
1.3 Anteilige Anschaffungs- und Finanzierungskosten der Infrastruktur beim jeweiligen EVU
1.4 Markteinführungskosten für das Smart Meter
1.5 Vorlaufkosten (Sachbearbeiter bis Vorstände bei den Versorgern, Behörden, Gutachten etc.)
2)
Mit welchen Kosten wird der Konsument in Zusammenhang mit der Einführung der „Smart Meters“ belastet werden, um folgende variablen Kosten abzudecken:
2.1 Wartungskosten des Smart Meter
2.2 Laufender Energieverbrauch des Smart Meter (wieviele kWh / Jahr, Kosten)
2.3 Anteilige Betriebskosten der Infrastruktur beim Versorger
2.4 Betreuungsaufwand für den Konsumenten seitens des Versorgers
3) Wie stellt sich der Kostenvergleich der neuen „Smart Meter“ zum bisherigen Ferrraris-Zähler hinsichtlich nachstehender Kostenteile dar?
3.1 Anschaffungskosten
3.2 Montagekosten
3.3 Wartungskosten
3.4 Laufender Eigenverbrauch des Ferraris-Zählers (kWh/Jahr, Kosten)
3.5 Kosten für die Verarbeitung der jährlichen Eigenablesung seitens des Konsumenten beim Versorger
4) Wie stellt man sich die Amortisation der Kosten (siehe Fragen 1 und 2) beim Konsumenten vor?
5) Wie soll der Konsument zur Wahrnehmung seines Einsparungspotentials veranlasst werden?
6) Geht man davon aus, dass alle Konsumenten fachlich geeignete Aktivitäten setzen bzw. zu setzen in der Lage sind, um diese Einsparungspotentiale wahrzunehmen?
7) In welcher Höhe erwartet man Einsparungen pro Jahr beim „Durchschnittskonsumenten“?
8) Gibt es zu den tatsächlichen Einsparungen nachvollziehbare Erfahrungen in jenen Ländern, in denen die Smart Meter bereits eingeführt sind?
8) Werden durch die Einführung der Smart Meter Arbeitsplätze gesichert, wenn ja, wo überall und in welchem Umfang?
9) Für die Versorger besteht jederzeit die Möglichkeit, z. B. die Trafostationen mit Messgeräten auszurüsten, die in denselben oder noch kürzeren Intervallen die Verbrauchsdaten der angeschlossenen Konsumenten für das Energiemanagement des Versorgers übertragen, um die Eigenablesungen der Konsumenten überprüfen. Warum findet man damit nicht das Auslangen und muss man Derartiges bei jedem Konsumenten installieren?
10) Wer haftet für Kosten und Schäden, die entstehen können, wenn die dem Smart Meter immanenten Risiken schlagend werden (Verletzung des Datenschutzes, Hacking, Fehlbedienungen auf Versorgerseite)?
Wien, 13.12.2012