13423/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Vorhabensbericht Staatsanwaltschaft Korneuburg in der Causa Multiversum Schwechat Nationalratsabgeordneter Fazekas

BEGRÜNDUNG

 

Laut einem Bericht der Tageszeitung Kurier in ihrer Industrieviertelausgabe vom 10. 12. 2012 auf Seite 18 werden hinsichtlich der Gebarung der Schwechater Mehrzweckhalle Multiversum unter der Aktenzahl 3 SZ 77/12 die strafrechtlich relevanten Vorwürfen des Betrugs, der Untreue sowie des Missbrauchs der Amtsgewalt gegen den Bürgermeister der Stadt Schwechat, Abg. z. Nationalrat Hannes Fazekas sowie den ehemaligen stellvertretenden Schwechater Stadtamtsdirektor Franz Kucharowits auf Basis von Sachverhaltsdarstellungen geprüft.

Der „Kurier“ berichtete darüber unter dem Titel „Gesetz lässt Verfahren bis auf Weiteres stillstehen“. Demnach würde das Ermittlungsverfahren seit Monaten ruhen, weil auf Basis des Staatsanwaltschafts-Gesetzes ein Vorgehen gegen Nationalratsabgeordnete berichtspflichtig ist. Laut dem „Kurier“ wurde das Einlangen des Vorhabensberichts von ihrer Sprecherin Dagmar Albegger bestätigt. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die notwendige Aufhebung Immunität Fazekas‘ als Nationalratsabgeordneter. Fazekas hielt gegenüber dem „Kurier“ fest, dass er bis zum 10. 12. 2012 nicht einvernommen worden sei.

Die gesetzlichen Regelungen über die Immunität von Nationalratsabgeordneten regeln, dass diese ohne Zustimmung des Nationalrats nur dann behördlich verfolgt werden dürfen, wenn die inkriminierte strafbare Handlung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten steht. Da die gegenständlichen Handlungen offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit Fazekas‘ politischer Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat, sondern nur mit seiner Tätigkeit als Bürgermeister stehen, für die es keine Immunität gibt, wäre die Aufhebung der Immunität keine Voraussetzung für weitere Ermittlungen. Sollte die Staatsanwaltschaft dennoch ein Auslieferungsbegehren stellen, ist die Auslieferungspraxis des Immunitätsausschusses sowie der Plenums des Nationalrats in solchen Fällen eindeutig: es würde umgehend ausgeliefert.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wann wurde in der Causa Multiversum / Fazekas / Kucharowits ein Vorhabensbericht der zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt?

2.    Wann wurde über diesen Vorhabensbericht entschieden?

3.    Sollte noch nicht darüber entschieden worden sein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

4.    Wie begründen Sie die monatelange Verzögerung der Ermittlungen durch die Nichtentscheidung über den Vorhabensbericht?

5.    Ist Ihnen bewusst, dass durch diese Nichtentscheidung  in der Zwischenzeit weiterer finanzieller Schaden entstanden sein kann?

6.    Wurden durch die Nichtentscheidung auch die Ermittlungen gegen Franz Kucharowits beeinträchtigt, der keinerlei Immunitätsbestimmungen unterliegt?

7.    Wenn ja, wie begründen Sie die Verzögerung dieser Ermittlungen?

8.    Sind Sie der Auffassung, dass in dieser Causa Ermittlungen gegen den Abg. zum Nationalrat Hannes Fazekas nur nach der Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität möglich sind?

9.    Wenn ja, worin sehen Sie den Zusammenhang der Vorwürfe mit der Tätigkeit Fazekas‘ als Abgeordneter zum Nationalrat begründet?

10. Welche Schritte werden Sie setzen, damit es in ähnlich gelagerten Fällen zu keiner Verzögerung der Ermittlungen mehr unter dem unzutreffenden Hinweis auf die Immunität von Abgeordneten kommt?