13424/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.12.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Erfüllung der sogenannten "Integrationsvereinbarung“
Sprachkenntnisse werden zunehmend gesetzlich als Druckmittel und Ausschlussmöglichkeit eingesetzt, teilweise reicht das bis zur Ausweisungsdrohung bzw. Ausweisung. So wurden die Deutschanforderungen für Drittstaatsangehörige (Nicht EU-BürgerInnen) durch die Verschärfung der Ausländergesetze 2011 erneut in die Höhe geschraubt: Deutschprüfungspflicht auf A1-Niveau noch vor dem Zuzug, drastische Verkürzungen der Lernzeiten für A2-Deutschprüfungen von 5 Jahren auf 2 Jahre, unbefristetes Aufenthaltsrecht erst nach Bestehen einer B1-Prüfung (Maturaniveau bei einer Fremdsprache). Dabei fragt sich die Bundesregierung seit Jahren nicht, ob diese verpflichtenden Maßnahmen überhaupt zu besseren Deutschkenntnissen führen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-BürgerInnen) haben jeweils in den Jahren 2011 und 2012 (bis einschließlich Dezember 2012) die A1 Prüfung Deutsch in ihren Heimatländern absolviert bzw. das A-1 Zeugnis für einen Aufenthaltstitel vorgelegt? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.
2) Wie viele Drittstaatsangehörige haben um einen Aufenthaltstitel nach Österreich angesucht und wurden aufgrund des Nichtvorliegens der A1-Prüfung abgelehnt bzw. wurde der Aufenthaltstitel aufgrund des Nichtvorliegens der A1-Prüfung nicht erteilt? Bitte auch um Aufschlüsselung nach den zwei genannten Gründen und nach Staatsangehörigkeit.
3) Wie viele Drittstaatsangehörige haben jeweils in den Jahren 2011 und 2012 (bis einschließlich Dezember 2012) Modul 1 der IV besucht? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.
4) Wie viele Drittstaatsangehörige haben jeweils in den Jahren 2011 und 2012 (bis einschließlich Dezember 2012) Modul 1 der IV erfolgreich absolviert? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.
5) Wie viele Drittstaatsangehörige haben jeweils in den Jahren 2011 und 2012 (bis einschließlich Dezember 2012) Modul 2 der IV besucht? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.
6) Wie viele Drittstaatsangehörige haben jeweils in den Jahren 2011 und 2012 (bis einschließlich Dezember 2012) Modul 2 der IV erfolgreich absolviert? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.
7) Wie viele Drittstaatsangehörige haben in den Jahren 2011 und 2012 (bis einschließlich Dezember 2012) jeweils das Modul 1 oder Modul 2 der IV trotz Besuch des Kurses nicht erfüllt? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.
8) Wie viele der Drittstaatsangehörigen, die in den Jahren 2011 und 2012 (bis einschließlich Dezember) die IV nicht erfüllt haben, haben dies aufgrund
a) Nicht- Teilnahme an Kursen des Moduls 1?
b) Nichtbestehen der Prüfung zu Modul 1?
c) Nichtbestehen der Prüfung zu Modul 2?
9) Bei wie vielen Drittstaatsangehörigen, die Modul 1 der IV jeweils 2011 bzw. 2012 (bis einschließlich Dezember) nicht erfüllt haben, wurde sodann ein aufenthaltsbeendendes Verfahren eingeleitet?
a) Wie viele Verfahren mündeten in einer Ausweisung?
b) In welchen Bundesländern leb(t)en diese Personen? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Bundesländern.
10) Über wie viele Drittstaatsangehörige wurde jeweils 2011 und 2011 (einschließlich Dezember 2012) aufgrund der Nichterfüllung der IV eine Verwaltungsstrafe gemäß §77 Abs.1Z.3 NAG verhängt? Bitte auch um Angabe der Staatsangehörigkeit und Aufschlüsselung nach Bundesländern.
11) Wie viele Drittstaatsangehörige wurden 2011 und 2012 (einschließlich Dezember 2012) finanziell bei der Bezahlung der Kurskosten für Modul 1 oder Modul 2 der IV unterstützt? In welchem Ausmaß?
12) Das EG-Assoziationsabkommen mit der Türkei befreit türkische Drittstaatsangehörige von der Erfüllung der IV – also von Deutschprüfungspflicht vor Zuzug und Modul 1 der IV. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Deutschkursbesuch bei dieser Gruppe noch zu halten bzw. zu verbessern?
13) Ist angedacht, türkische Vereine bzw. der Zivilgesellschaft in diesem Sinne zu mobilisieren, wie ich das der Innenministerin und Staatssekretär Kurz schon vor Monaten vorgeschlagen hatte?
14) Bisher gab es keine externe Evaluation der im Rahmen der IV angebotenen Deutschsprachkurse. Werden solche nun, 9 Jahre nach Einführung der Sprachkurspflicht durchgeführt, und falls ja für welche Kurse und wann?
15) Wie viele Personen haben jeweils 2011 und 2012 (bis einschließlich Dezember 2012) um einen Aufschub für die Erfüllung der IV angesucht und wie viele davon haben einen Aufschub erhalten?
16) Was waren die häufigsten Gründe für die Gewährung eines Aufschubs?
17) Welche Kursmöglichkeiten sehen Sie derzeit für Einwanderungswillige aus jenen Ländern und Regionen vor, in denen es kein Institut iSd. §9 Integrationsvereinbarungs-Verordnung gibt? Bitte um Nennung der betreffenden Länder und Kursanbieter.
18) Wie viele vom ÖIF anerkannte Sprachkurse A2 bzw. B1 wurden 2012 österreichweit angeboten (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
a) Wie viele dieser Sprachkurse sind für Berufstätige?
b) Wie viele dieser Sprachkurse sind mit Kinderbetreuung?
c) Wie viele dieser Sprachkurse sind auf Bedürfnisse von AlleinerzieherInnen zugeschnitten?
19) Wird es zusätzliche bzw. spezielle Sprachkursangebote für Berufstätige und AlleinerzieherInnen geben, da nach diesen Kursen besonders großer Bedarf besteht? Falls ja, ab wann und wo genau?
20) Wie viele der Deutschprüfungsnachweise von A2 und B1 Deutschkursen im Inland wurden 2011 und 2012 (bis einschließlich Dezember) abgelehnt, da eine „ÖIF-Zertifizierung“ des die Kurse abhaltenden Sprachinstituts, wie sie nun verlangt wird, nicht vorlag?