13426/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kronzeugenregelungen

Insbesondere bei Fällen im Bereich der Wirtschaftskriminalität erscheint die „große   Kronzeugenregelung“ von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Von Interesse ist, wie die „große Kronzeugenregelung“ seit der Einführung angenommen wurde bzw. welche Bedeutung dieses Instrument in der Praxis erlangt hat.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.

Wie oft wurde von der „großen Kronzeugenregelung“ (§ 209a StPO) seit der Einführung Gebrauch gemacht? (Bitte aufgelistet getrennt nach Jahren)

2.

In welchen konkreten Fallkonstellationen wurde die „große Kronzeugenregelung“ (§ 209a StPO) angewandt? (Bitte um Auflistung der einzelnen Fälle samt kurzer Sachverhaltsdarstellung)

3.

Gab es Fälle, in denen „Kronzeugen“ bewusst falsche Angaben gemacht haben bzw. sich Straftäter durch falsche Angaben entlasten wollten? (Bitte um Auflistung der einzelnen Fälle samt kurzer Sachverhaltsdarstellungen)

4.

Wie oft wurde von der „Kronzeugenregelung“ des § 41a StGB in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 Gebrauch gemacht? (Bitte um Auflistung der einzelnen Fälle samt kurzer Sachverhaltsdarstellung)