13426/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.12.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Kronzeugenregelungen
Insbesondere bei Fällen im Bereich der Wirtschaftskriminalität erscheint die „große Kronzeugenregelung“ von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Von Interesse ist, wie die „große Kronzeugenregelung“ seit der Einführung angenommen wurde bzw. welche Bedeutung dieses Instrument in der Praxis erlangt hat.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie oft wurde von der „großen Kronzeugenregelung“ (§ 209a StPO) seit der Einführung Gebrauch gemacht? (Bitte aufgelistet getrennt nach Jahren)
2.
In welchen konkreten Fallkonstellationen wurde die „große Kronzeugenregelung“ (§ 209a StPO) angewandt? (Bitte um Auflistung der einzelnen Fälle samt kurzer Sachverhaltsdarstellung)
3.
Gab es Fälle, in denen „Kronzeugen“ bewusst falsche Angaben gemacht haben bzw. sich Straftäter durch falsche Angaben entlasten wollten? (Bitte um Auflistung der einzelnen Fälle samt kurzer Sachverhaltsdarstellungen)
4.
Wie oft wurde von der „Kronzeugenregelung“ des § 41a StGB in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 Gebrauch gemacht? (Bitte um Auflistung der einzelnen Fälle samt kurzer Sachverhaltsdarstellung)