13427/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.12.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ausbau der Familiengerichtshilfe
Im Zuge der Behandlung der Untergruppe Justiz im Budgetausschuss am 5. November 2012 meinten Sie auf die Frage nach dem Ausbau der Familiengerichtshilfe, dass in den nächsten zwei Jahren ein flächendeckender Ausbau der Familiengerichtshilfe geplant sei. Weiters gaben Sie in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es insbesondere im ländlichen Raum sehr schwierig sei, das notwendige qualifizierte Personal zu finden.[1] Außerdem kündigten Sie insgesamt 93 zusätzliche Planstellen für das nächste Jahr an, die sich auf die Bereiche Familiengerichtsbarkeit, Korruptionsbekämpfung, Arbeits- und Sozialgerichte sowie auf die Umsetzung des Lobbying-Gesetzes aufteilen.[2] Das Vorblatt zum Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 ‒ KindNamRÄG 2013 (2004 d.B.) enthält folgendenPassus:[3]
„Die Familiengerichtshilfe soll schrittweise eingeführt werden. Ihr Aufbau steht ausdrücklich unter der Maßgabe der jeweiligen budgetären Möglichkeiten. Den Personalkosten der Familiengerichtshilfe werden Kostenersparnisse und zusätzliche Einnahmen gegenüberstehen: Genießen die Parteien Verfahrenshilfe, so sind die Kosten der Gutachten externer Sachverständiger (zumindest vorläufig, meistens auch endgültig) aus Amtsgeldern zu bezahlen. Diese Kosten für das Justizbudget entfallen künftig, wenn auf Grund der Tätigkeit der Familiengerichtshilfe eine Lösung erzielt wird, die die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich macht. Ob und in welchem Ausmaß die
zusätzlichen Einnahmen durch Gerichtsgebühren und Kostenersparnisse die Personalkosten der Familiengerichtshilfe übersteigen oder unterschreiten, wird im Rahmen der Erprobung der Familiengerichtshilfe im Modellprojekt untersucht werden. Die Kosten des Modellversuchs einschließlich der wissenschaftlichen Begleitforschung finden jedenfalls im Justizbudget Deckung. Darüber hinaus ist budgetär nicht vorgesorgt. Das wäre auch nicht möglich, weil der Modellversuch erst Klärung bringen wird, welche Kapazitäten tatsächlich notwendig sind.“
In diesem Zusammenhang richten die Unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wie viele Fälle wurden von den derzeit aktiven Familiengerichtshilfen bisher behandelt (Aufschlüsselung nach Standorten)?
2. Wie viele Bewerbungen gab es für die zu besetzenden Stellen des Pilotprojekts Familiengerichtshilfe?
a. Welche Qualifikationen sind Voraussetzung für die Bewerbung?
b. Wie wurden die Stellenausschreibungen kundgemacht?
3. Wie viele zusätzliche Standorte der Familiengerichtshilfe sind für das Jahr 2013 geplant?
a. Wo befinden sich diese?
b. Wurde mit der Stellenausschreibung bereits begonnen?
c. Wenn ja, wie viele Bewerbungen gibt es derzeit?
4. Welche Kosten verursachte das Pilotprojekt Familiengerichtshilfe bisher?
5. Wann findet die Evaluierung des Pilotprojekts statt?
6. Wie hoch sind die budgetären Mittel, die für den Ausbau der Familiengerichtshilfe vorgesehen sind?
a. Wie hoch sind die für das Jahr 2013 vorgesehenen budgetären Mittel?
b. Wie hoch sind die gesamten budgetären Mittel, die für den Endausbau erforderlich sind?