13432/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG – im Jahr 2012“

 

Mit der AB 10097/XXIV.GP vom 02.03.2012 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Zu wie vielen gerichtlichen Strafanzeigen nach dem Datenschutzgesetz kam es im Jahr 2012 (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

 

2.      Wie sieht für das Jahr 2012 die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten)?

 

3.       Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen nach § 51 DSG im Jahr 2012 erledigt (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

 

4.      Wie viele Strafanzeigen wurden im Jahr 2012 jeweils zurückgelegt oder eingestellt (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

 

5.      In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

 

6.      Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Datenschutzgesetz kam es im Jahr 2012?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

 

7.      Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?

 

8.      Welche Auswirkungen hatte die Novelle des Datenschutzgesetzes 2010 auf die Strafverfolgung und Verfahrenserledigung?