13435/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.12.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Das 2. Gewaltschutzgesetz – Anwendungen 2012“
Mit der AB 10077/XXIV.GP vom 22.02.2012 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Mit der Strafgesetznovelle 2011 wurden zusätzliche Strafbestimmungen zum Schutz von unmündigen Personen eingeführt (z.B. § 208a StGB).
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
In wie
vielen Fällen wurde 2012 nach § 382 b EO eine Verweisung aus der
Wohnung samt Rückkehrverbot
beantragt?
Wie viele Anträge wurden genehmigt
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?
2.
In wie
vielen Fällen wurde 2012 ein Kontaktverbot nach § 382 e EO beantragt?
Wie viele Anträge wurden genehmigt
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?
3.
In wie
vielen Fällen wurde 2012 eine sogenannte „Stalking-eV“ mit
einen Aufenthaltsverbot (§ 382 g EO) mit einer Höchstdauer von einem
Jahr beantragt?
Wie viele Anträge wurden genehmigt
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?
4. In wie vielen Fällen wurde 2012 in einem Zivilprozess eine „psychosoziale Prozessbegleitung“ gewährt (Ersuche um Aufschlüsselung der Fälle auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?
5. Wie beurteilen Sie bisher diese im 2. Gewaltschutzgesetz vorgenommenen Änderungen im zivilgerichtlichen Verfahren?
6.
In
wie vielen Fällen kam es im Jahr 2012 zu Strafanzeigen nach § 208a
StGB (Strafgesetznovelle 2011)?
Wie wurden diese Strafanzeigen erledigt?
Zu wie vielen strafrechtlichen Ermittlungen, Anklagen, Verurteilungen und zu
vielen Freisprüchen kam es?