13438/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend den Besuch der Queen in den Lagerhallen der Bank of England

 

 

Am 13. Dezember 2012 besichtigte Queen Elizabeth II. die Goldlagerstätten der Bank of England. Der Rechnungshof hat angekündigt, im Jahr 2013 das Kerngeschäft und die Devisen der Oesterreichischen Nationalbank prüfen zu wollen. Allerdings hat sich der Rechnungshof noch nicht darauf festgelegt, ob er das Gold der Österreicherinnen und Österreicher auch einer physischen Überprüfung unterziehen wird. Das deutsche Recht sieht eine regelmäßige Bestandsaufnahme des Goldes der Deutschen Bundesbank vor. Auch die Queen überzeugte sich vom physischen Vorhandensein des britischen Goldes. Jedes andere Vorgehen von österreichischer Seite wäre politisch unverantwortlich und nicht zu erklären.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche rechtliche Bestimmung könnte – angesichts der Tatsache, dass die Queen die Lagerstätten der Bank of England besuchte – einer physischen Bestandsaufnahme des Goldes der OeNB entgegenstehen?

2.    Wann wurde das Gold der OeNB zum letzten Mal einer physischen Bestandsaufnahme unterzogen?

3.    Zu welchen Ergebnissen führten diese Bestandsaufnahmen?

4.    Wann wurde das in den Lagern der Bank of England befindliche Gold der OeNB zum letzten Mal einer physischen Bestandsaufnahme unterzogen?

5.    Zu welchen Ergebnissen führten diese Bestandsaufnahmen?

6.    Weshalb sieht das britische Staatsoberhaupt die Notwendigkeit einer Kontrolle der Goldreserven und das BMF nicht?

7.    Welche Gründe sprechen gegen eine physische Bestandsaufnahme der Goldbestände der OeNB?