Eingelangt am 20.12.2012
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Vilimsky
und
weiterer Abgeordneter
an
die Bundesministerin für Inneres
betreffend
verschwundene Asylwerber 2012
Der
Anfragebeantwortung 10350/AB XXIV. GP konnte entnommen werden, dass
im
Jahr 2011 insgesamt 2.367 Personen „untergetaucht“ sind.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Inneres nachstehende
Anfrage:
- Wie viele Asylwerber haben sich
im Jahr 2011 dem Asylverfahren entzogen, also sind „untergetaucht“?
- Wie viele davon im
Zulassungsverfahren?
- Wie viele Asylwerber entzogen
sich dem Verfahren, während in der Berufungsinstanz geprüft
wurde?
- Welchen Sinn hat die von Ihnen
eingeführte Regelung der Mitwirkung am Asylverfahren gemäß
§ 15 Absatz 3a Asylgesetz sich für einen Zeitraum von
längstens 120 Stunden, durchgehend in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung
zu halten, wenn über die Nichteinhaltung dieser Bestimmung keine Aufzeichnungen
geführt werden?