13439/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend verschwundene Asylwerber 2012

 

Der Anfragebeantwortung 10350/AB XXIV. GP konnte entnommen werden, dass

im Jahr 2011 insgesamt 2.367 Personen „untergetaucht“ sind.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie viele Asylwerber haben sich im Jahr 2011 dem Asylverfahren entzogen, also sind „untergetaucht“?
  2. Wie viele davon im Zulassungsverfahren?
  3. Wie viele Asylwerber entzogen sich dem Verfahren, während in der Berufungsinstanz geprüft wurde?
  4. Welchen Sinn hat die von Ihnen eingeführte Regelung der Mitwirkung am Asylverfahren gemäß § 15 Absatz 3a Asylgesetz sich für einen Zeitraum von längstens 120 Stunden, durchgehend in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung zu halten, wenn über die Nichteinhaltung dieser Bestimmung keine Aufzeichnungen geführt werden?