13448/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.12.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Rot-weiß-rot-Card 2012
Der APA0108 vom 29.Juni 2012 konnte entnommen werden:
Rot-Weiß-Rot-Card: Mehr als 1.500 Genehmigungen im ersten Jahr =
Wien (APA) - In APA035 muss es im dritten Satz heißen mit Stand
27. JUNI (nicht Juli)
KORRIGIERTE FASSUNG
Rot-Weiß-Rot-Card: Mehr als 1.500 Genehmigungen im ersten Jahr
Utl.: Gesamt 1.921 Anträge - Russen am Interessiertesten
Wien (APA) - Die Rot-Weiß-Rot-Card wird am 1. Juli ein Jahr alt. Ein echter Kassenschlager wurde sie zwar bisher nicht, aber immerhin versuchten 1.921 Zuwanderer, über diesen Weg eine Aufenthaltsmöglichkeit in Österreich zu ergattern. 1.522 der Ansuchen wurden mit Stand 27. Juni positiv erledigt, geht aus Zahlen des
Sozialministeriums hervor. Für das kommende Jahr wird freilich ein deutlicher Anstieg erwartet, da ab nun auch Personen in so genannten Mangelberufen (etwa Tischler, Schweißer oder Diplom-Krankenpfleger) eine Karte erlangen können.
Die Rot-Weiß-Rot-Card ermöglicht Hochqualifizierten und Schlüsselkräften seit dem 1. Juli 2011, in Österreich einen Arbeitsplatz anzutreten, wenn sie genügend Punkte in einem extra ausgetüftelten Kriterienkatalog erreichen, der unter anderem
berufliche Ausbildung, Sprachkenntnisse und Alter der Bewerber berücksichtigt.
Die mit Abstand interessierteste Gruppe waren sogenannte Schlüsselkräfte. Mehr als 1.100 Anträge in diesem Bereich wurden positiv erledigt. Als "besonders qualifiziert" am österreichischen Arbeitsmarkt aufgenommen wurden nur gut 100 Personen.
Was die Berufe angeht, stehen Direktoren und Geschäftsführer (397) an der Spitze, gefolgt von Technikern und Software-Entwicklern (221). Platz drei nehmen die Spitzensportler ein (116). Top-Nation ist Russland mit 164 Rot-Weiß-Rot-Card-Neulingen, gefolgt von Bosnien-Herzegovina (158) und den USA (150).
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 12d Abs. 1 AuslBG vor?
Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 12d Abs. 2 Z 1 AuslBG vor?
Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 12d Abs. 2 Z 2 AuslBG vor?
Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 12d Abs. 2 Z 3 AuslBG vor?
des Arbeitsmarktservice gemäß § 24 AuslBG vor?
gestellt haben, auch abgelehnt?