13491/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Verletzungen des geistigen Eigentums im Jahr 2012“
Mit der AB 10574/XXIV.GP vom 23.04.2012 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier einer inhaltlich gleichen Anfrage beantwortet.
Nun ist in der Öffentlichkeit bekannt geworden, dass das Justizministerium eine umfassende Neuordnung des Urheberrechts im Frühjahr 2013 vorlegen wird.
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder - ergänzt mit neuen Fragen - gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. In welchen und wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzt, gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wurde dabei jeweils verstoßen (Auflistung der verletzten Rechte nach Rechtsmaterien)?
2. In welchen und wie vielen Fällen kam es im Jahr 2012 zu zivilrechtlichen Verfahren (Fallcode 41 - Gewerblicher Rechtsschutz), so
- nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG)
- dem Patentgesetz (PatG) sowie
- dem Muster- und Markenschutzgesetz (MSchG bzw. MarkSchG) (Aufschlüsselung auf die genannten Rechtsmaterien)?
3. Wie wurden diese Fälle jeweils gerichtlich erledigt (Aufschlüsselung nach den Rechtsmaterien des Gewerblichen Rechtsschutzes)?
4.
Wie viele zivilrechtliche Schadenersatzverfahren wurden in den Jahren
2008 bis 2012 gegen Filesharer geführt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Gerichte)?
5.
In
welchen und wie vielen Fällen kam es im Jahr 2012 zu gerichtlichen
Strafanzeigen und Strafverfahren, weil bestimmte Rechte des geistigen Eigentums
verletzt wurden?
Gegen welche Rechte und gegen gesetzliche
Bestimmungen wurde dabei jeweils verstoßen?
Wie wurden diese Strafanzeigen gerichtlich
erledigt (Aufschlüsselung der Fälle bzw. Rechtsverletzungen)?
6.
Wie viele Strafanzeigen wurden in den Jahren 2008 bis 2012 wegen
Urheberrechtsverletzungen gegen Filesharer gerichtet?
Wie viele Personen wurden angezeigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
7. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2012 nach der Verfahrensautomation Justiz wegen Filesharing verurteilt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
8. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2012 nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik wegen Filesharing verurteilt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
9.
Wie
hoch wird seitens Ihres Ressorts der durch Filesharer jährlich in Österreich angerichtete
volkswirtschaftliche Schaden geschätzt?
Wie hoch wird der Schaden für die EU
geschätzt?
10.
Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen darf derzeit bei
Urheberrechtsverstößen die Beauskunftung von IP-Adressen durch einen
Provider auf Basis von Betriebs- oder Vorratsdaten erfolgen?
Wie viele Beauskunftungen sind 2012 erfolgt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
11. Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen verstoßen nach der geltenden Rechtslage Provider, wenn sie Anfragen von Rechteinhabern oder deren Vertretern (Verwertungsgesellschaften etc.) zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen beauskunften und damit die Identität von Personen auf Basis von Betriebs- oder Vorratsdaten bekannt geben?
12. Sieht die geltende Vorratsdatenspeicher-Richtlinie die Möglichkeit der Beauskunftung von Vorratsdaten (z.B. IP-Adressen) zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oder zur strafrechtlichen Verfolgung von Tauschbörsenbenutzer vor?
13. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten (nach der Vorratsdatenspeicher-Richtlinie) verwendet werden, um die Identität von Personen herauszufinden und um gegen diese (z.B. Tauschbörsennutzer) strafrechtlich und zivilrechtlich vorgehen zu können (Aufschlüsselung auf Staaten)?
14.
Wie beurteilt das Ressort die Entscheidung des OGH vom 22.06.2012, 6 Ob
119/11k?
Welche Schlussfolgerungen ergeben sich im Hinblick auf die geplante Novelle zum
Urheberrechtsgesetz?
15.
Sollen aus Sicht
des Ressorts zukünftig auch die auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten
für die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten herangezogen werden
können und Provider (Internet- und Contentanbieter) auskunftspflichtig gemacht
werden?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen soll es ein Auskunftsrecht geben?
Welche gesetzlichen Änderungen wären dafür notwendig?
16.
Wie sieht das Ressort das Problem sogenannter „illegaler Download-
und Streamingportale?
17.
Wie
hoch wird seitens Ihres Ressorts der durch derartige Produkt- und Markenfälschungen jährlich in
Österreich angerichtete volkswirtschaftliche Schaden geschätzt?
Wie hoch wird der Schaden für die EU
geschätzt?
18. Ist dem Ressort in der Zwischenzeit bekannt, in welchen Mitgliedsstaaten der EU der (nicht gewerbliche) Kauf und/oder Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch für KonsumentInnen strafbar ist (Ersuche um Aufzählung der Länder)?
19.
Unter welchen
Voraussetzungen können in diesen EU-Mitgliedsländern bei Kauf und/oder Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt
hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch
Geldstrafen gegenüber den KonsumentInnen ausgesprochen werden?
Welche Strafen können dabei
verhängt werden (Ersuche um landesbezogene Darstellung der Voraussetzungen sowie des jeweiligen
Strafausmaßes)?
20. Wie stehen Sie zum angekündigten Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED 2)?
Hat sich die österreichische Position
seit der AB 10574/XXIV.GP geändert?
Welche Position nimmt Österreich nun
dazu ein?
21. Wie ist aktuell der Stand der Diskussionen zu IPRED 2 innerhalb der EU?